Mitarbeit im Familienbetrieb
Die Mitarbeit und Vergütung von Familienmitgliedern im eigenen Betrieb ist ein zentrales Thema bei Betriebsprüfungen. Wann ist es vorteilhaft Familienmitglieder im Betrieb einzustellen?
Solange der Betrieb Gewinne erzielt, ist es vorteilhaft, Familienmitglieder zu beschäftigen, da deren Kosten (Gehälter, Löhne, Lohnnebenkosten etc.) die steuerliche Bemessungsgrundlage reduzieren und damit Steuern gespart werden. Die Anstellung von Familienmitgliedern verliert aber an Attraktivität, wenn der Betrieb Verluste erzielt. Trotz der Verluste muss nämlich für angestellte Familienmitglieder Lohnsteuer abgeführt werden, obwohl die Geldmittel wahrscheinlich in anderen Bereichen besser eingesetzt werden könnten - etwa für Restrukturierungen.
Mitarbeitende Kommanditisten
In derartigen Fällen besteht die Möglichkeit, dass Familienmitglieder als mitarbeitende Kommanditisten im Rahmen einer Kommanditgesellschaft tätig werden. Dies hätte den Vorteil, dass keine Lohnsteuer und sonstige Lohnnebenkosten abgeführt werden müssten, da die Familienmitglieder nunmehr als Gesellschafter einen Verlustanteil zugewiesen bekommen. Anstelle einer ASVG -Pflichtversicherung würde eine GSVG-Pflichtversicherung begründet werden (GSVG=Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz), wobei in einer Verlustsituation eine Reduzierung auf die Mindestbeitragsgrundlage erfolgen könnte. Gerne rechnen wir für Sie durch, welche Variante am besten geeignet wäre.
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