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Steuern sparen durch Sonderausgaben

Bei den Sonderausgaben handelt es sich um ein vom Gesetzgeber vorgesehenes Steuerzuckerl. Innerhalb des Begriffs Sonderausgaben unterscheidet man die Topfsonderausgaben, wie bestimmte (freiwillige) Versicherungen, die Anschaffung von Genussscheinen und junger Aktien sowie Ausgaben für Wohnraumschaffung und -sanierung. Diese Aufwendungen kürzen nicht in voller Höhe das steuerpflichtige Einkommen, sondern lediglich zu einem Viertel.

Jeder Steuerpflichtige kann jährlich Topfsonderausgaben bis zu einer Höhe von € 2.920 geltend machen. Der Betrag verdoppelt sich auf € 5.840, wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht und erhöht sich um € 1.460 bei mindestens drei Kindern.

Achtung: Sobald die Einkünfte € 36.400 übersteigen, vermindert sich der absetzbare Höchstbetrag gleichmäßig, sodass ab einem Gesamteinkommen in Höhe von € 60.000 nur mehr der Pauschalbetrag für Sonderausgaben von € 60 zur Verfügung steht.

Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen

Unter Wohnraumschaffung versteht man die Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Vorraussetzung für die Steuerbegünstigung ist, dass das Eigenheim nur aus maximal zwei Wohnungen besteht und unmittelbar nach Fertigstellung für zwei Jahre als Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen dient, außerdem muss es mindestens zu zwei Dritteln Wohnzwecken dienen.

Der Kauf von bereits fertigen Wohnungen fällt nicht unter die Begünstigung. Es können unter anderem Aufwendungen für den Grundstückskauf, Maklergebühren, Planungskosten und natürlich die eigentlichen Errichtungskosten angesetzt werden. Wird ein teilweise fertig gestellter Rohbau erworben, kann der Kaufpreis nicht angesetzt werden, die weiteren Errichtungskosten jedoch schon. Auch Aus- und Zubauten von bestehenden Wohnungen können unter den Begriff Wohnraumschaffung fallen, wenn damit zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. Auch wenn ein vormals anderweitig genutztes Gebäude zu Wohnungen umgebaut wird, wird damit neuer Wohnraum geschaffen und die Kosten sind begünstigt.

Errichtungskosten durch Darlehen finanziert?

Grundsätzlich können die Aufwendungen nur in jenem Jahr als Topfsonderausgaben angesetzt werden, in dem sie auch tatsächlich anfallen. Wenn die Errichtungskosten aber durch ein Darlehen finanziert werden, können die Kosten jedes Jahr im Rahmen der Darlehensrückzahlungen angesetzt werden.

Weitere Artikel aus Ausgabe 09/2011

Teilwertabschreibungen bei Beteiligungen im Betriebsvermögen

Die Bewertung von Beteiligungen im Anlagevermögen ist eine Thematik, die den Unternehmer jedes Jahr beschäftigt. Er hat nämlich anhand von Vergleichsdaten zu prüfen, ob die Beteiligung, die im Betriebsvermögen gehalten wird, an Wert verloren hat oder nicht. Weiters ist zu prüfen, ob der Wertverlust von Dauer ist.

Vorteile bei Betriebsübertragung durch das NeuFöG

Aufgrund der Bestimmungen des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG) wird unter bestimmten Voraussetzungen bei Betriebsübertragungen die Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage um einen Freibetrag von € 75.000 ermäßigt oder sie fällt bei Einheitswerten bis zu € 75.000 nicht an.

Keine doppelte Prüfung der Kommunalsteuer

Seit einigen Jahren werden die lohnabhängigen Abgaben entweder von der Finanzverwaltung oder dem zuständigen Krankenversicherungsträger geprüft. Dass Lohnsteuer, Sozialversicherungsabgaben, Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer zusammen durch nur eine Prüfung von einer einzelnen Stelle geprüft werden, ist auch ein Vorteil für die Unternehmen.

Kinderbetreuungskosten – aktuelle Neuerungen

Seit 2009 können Eltern die Aufwendungen für die Betreuung von Kindern bis 10 Jahren steuerlich als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Damit können bis zu € 2.300 pro Jahr und Kind als Kinderbetreuungskosten angesetzt werden, wenn die Betreuung entweder in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder durch pädagogisch qualifizierte Personen erfolgt.

Umsatzsteuer bei Eigenimport von PKWs

Bei einem Eigenimport von neuen PKWs aus der EU sollte man nicht blauäugig ans Werk gehen. Denn der Import von PKWs ist neben der ebenfalls verpflichtenden Abfuhr der Normverbrauchsabgabe insbesondere hinsichtlich der Umsatzsteuer mit steuerlichen Tücken belastet.

Dauerrechnungen bei Vermietung

Sogenannte Dauerrechnungen, manchmal auch Anzahlungsrechnungen genannt, werden vor allem bei Dauerschuldverhältnissen wie Miet-, Pacht-, Leasing- und Wartungsverträgen angewendet. Sie haben den Vorteil, dass nicht für jedes Abrechnungsintervall eine eigene Rechnung ausgestellt werden muss.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte

Staatsangehörige aus Drittstatten, die in Österreich leben und arbeiten wollen, benötigen eine behördliche Erlaubnis. Mit 1.7.2011 wurde die Zulassung von Arbeitskräften aus Drittländern grundlegend geändert.

Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen erweitert

Zunehmend versuchen gesetzliche Regelungen Abgabenbetrug oder die Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen zu verhindern. Betroffen sind davon insbesondere Unternehmer, die Bauleistungen erbringen. Diese Unternehmer haften nun auch für die vom Subunternehmer abzuführenden lohnabhängigen Abgaben bis zu 5% des geleisteten Werklohnes.

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