Seitenbereiche
Aktuelles

Unterstützungsmaßnahmen bei Hochwasser

Unterstützungsmaßnahmen bei Hochwasser
Im September führten Hochwasser und Überschwemmungen zu massiven Problemen für Unternehmen. Das Finanzministerium hat Maßnahmen bekannt gegeben, um in Not geratene Betriebe zu entlasten.

Verlängerung von Fristen
Abgabepflichtige, die von einer Naturkatastrophe unmittelbar betroffen sind, können die Verlängerung der Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung und/oder die Verlängerung einer Beschwerdefrist beantragen. Abgabepflichtige, die eine Frist oder eine mündliche Verhandlung bereits versäumt haben, können einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, wenn die Naturkatastrophe ursächlich für die Versäumung war.


Zahlungserleichterungen
Soweit es zu Liquiditätsengpässen oder Schwierigkeiten mit der Einhaltung von Zahlungszielen kommt, können unmittelbar Betroffene Anträge auf

  • Stundung oder Ratenzahlung,
  • Herabsetzung bzw. Nicht-Festsetzung von Säumniszuschlägen,
  • sowie Nicht-Festsetzung von Verspätungszuschlägen stellen.

Zahlungen aus dem Katastrophenfonds
Bei Opfern von Naturkatastrophen ist Hilfsbedürftigkeit unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Betroffenen anzunehmen. Leistungen aus dem Katastrophenfonds sind daher regelmäßig steuerfrei. Dies gilt auch für entsprechende Leistungen von gemeinnützigen oder mildtätigen Privatstiftungen.


Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden sind auf der Empfängerseite (Privatperson oder Unternehmer) von der Einkommen- bzw. Lohnsteuer befreit. Beispiele für derartige freiwillige Zuwendungen sind Geld, geldwerte Vorteile, wie z.B. ein zinsenloses Darlehen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, oder eine Spende an einen betroffenen Haushalt.


Subventionen
Soweit für Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerfreie Subventionen der öffentlichen Hand geleistet werden (z.B. aus dem Katastrophenfonds), sind diese von den steuerlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuziehen. Die Absetzung für Abnutzung kann dann nur von den reduzierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden.


Keine Nachversteuerung eines Investitionsbetrages/investitionsbedingten Gewinnfreibetrags
Wurde für ein hochwasserbedingt aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedenes Wirtschaftsgut ein Investitionsfreibetrag oder ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht, für das im Zeitpunkt des hochwasserbedingten Ausscheidens die Mindestbehaltedauer von 4 Jahren noch nicht erfüllt war, unterbleibt eine Nachversteuerung (keine Nachversteuerung bei Ausscheiden infolge höherer Gewalt).

Weitere Artikel aus 11/2024

Betrugsbekämpfungsgesetz 2024

Jüngst wurde das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 verabschiedet. Im Finanzstrafrecht wurden mehrere Änderungen vorgenommen, die darauf abzielen, die Bekämpfung von Betrug effizienter zu gestalten.

Änderungen bei Rückforderungsansprüchen von Corona-Förderungen

Das COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz ("COFAG-NoAG") bringt verfahrensrechtliche Änderungen mit sich. Rückforderungsansprüche aufgrund von zu viel bezahlter Corona-Förderungen werden in Form von Bescheiden ausgesprochen.

Überprüfung der Lohnverrechnung

Die Unterlassung von stichprobenartiger Überprüfung der Lohnverrechnung kann zur Haftung des Geschäftsführers für Lohnabgaben führen.

Grunderwerbsteuer: Erwerb eines Baugrundstücks und Errichtung eines Einfamilienhauses

Baukosten für ein Einfamilienhaus auf einem neu erworbenen Grundstück sind nur dann nicht in der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, wenn der Käufer als Bauherr auftritt.

Vereine: Wegfall der Gemeinnützigkeit

Entfällt bei einem Verein die Gemeinnützigkeit, können sich daraus umfangreiche Änderungen im Bereich der Körperschaft- und Umsatzsteuer ergeben.

Finanzielle Entlastung für energieintensive Betriebe

Mit der ökosozialen Steuerreform und der nationalen CO2-Bepreisung wurden Maßnahmen eingeführt, um bestimmte Unternehmen bei den durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrkosten zu entlasten.

Nachweisführung: Wenn der Grundanteil von den pauschalen Werten abweicht

Wird ein Grundstück zum Zweck der Vermietung erworben, ist der Kaufpreis steuerrechtlich auf Grund und Boden sowie auf das Gebäude aufzuteilen, um die Abschreibung des Gebäudes korrekt berechnen zu können. Jüngst hat das Bundesfinanzgericht (BFG) entschieden, auf welche Art und Weise der Nachweis zu führen ist, wenn von den pauschalen Werten laut Verordnung abgewichen werden soll.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Stellenausschreibung

OK