Ärzte: Steuern sparen durch Investitionen
Sofern Sie als Arzt selbstständige Einkünfte erzielen (etwa in einer Ordination) und nicht unselbstständig beschäftigt sind, können Sie 13% vom Gewinn (maximal jedoch € 100.000) zusätzlich als Betriebsausgaben geltend machen. Sie müssen jedoch entsprechende Investitionen in dieser Höhe tätigen.
Weitere Voraussetzung für diese Investitionsbegünstigung ist, dass Ihr Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt wird. Als begünstigte Investitionen gelten etwa Anschaffungen von medizinischen Geräten, Gebäudeinvestitionen, Büroausstattung sowie die Anschaffung bestimmter Wertpapiere.
Bis zu einem Gewinn von € 30.000 müssen Sie keine Investitionen tätigen, denn ein Betrag von max. € 3.900 (also 13% von maximal € 30.000) kann ohne weitere Voraussetzungen zusätzlich von den Einnahmen abgezogen werden. Dies gilt auch, wenn Sie Ihre Betriebsausgaben pauschal ermitteln.
Kontaktieren Sie uns daher noch vor Jahresende, um mit uns Ihren Gewinn 2011 hochzurechnen und auf dieser Grundlage rechtzeitig allfällige Investitionen zu besprechen.
Weitere Artikel aus Ausgabe 11/2011
Zweifelsfragen bei Kapitalvermögen
Das neue Kapitalertragsteuergesetz wurde auf April 2012 hinausgeschoben. Um eine übergangsbedingte Besteuerungslücke zu schließen, hat sich der Gesetzgeber zu einer Verlängerung der Spekulationsfrist entschieden.
Steuertipps für Unternehmer vor Jahresende
Unternehmer können jetzt noch Gewinnfreibeträge, Prämien oder absetzbare Spenden gewinnmindernd geltend machen, um den zu versteuernden Gewinn für 2011 zu senken.
Ordentliche Lohnverrechnung vermeidet Strafen
Als Dienstgeber werden Sie in vielen Bereichen immer stärker in die Pflicht genommen, wobei die Missachtung von Vorschriften oder die Verletzung von Meldefristen besonders im Bereich der Lohnverrechnung empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.
Parifizierung als Finanzfalle?
Nach den neuen Liebhabereirichtlinien der Finanz wird bei einer ab dem 14.11.1997 aufgenommenen Zinshausvermietung durch eine spätere Wohnungseigentumsbegründung ein auf 20 Jahre verkürzter Beobachtungszeitraum zu Grunde gelegt. Damit könnte die Betätigung einer Miteigentumsgemeinschaft nachträglich als Liebhaberei qualifiziert werden.
Steuertipps für Arbeitnehmer vor Jahresende
Wenn 2011 zu Ende geht, heißt das noch lange nicht, dass es steuerlich bereits gelaufen ist. Ganz im Gegenteil. Als Arbeitnehmer können Sie sich vielleicht Sozialversicherungsbeiträge zurückholen oder noch eine Arbeitnehmerveranlagung für ein schon länger vergangenes Jahr nachholen.
Mitarbeit im Familienbetrieb
Die Mitarbeit und Vergütung von Familienmitgliedern im eigenen Betrieb ist ein zentrales Thema bei Betriebsprüfungen. Wann ist es vorteilhaft Familienmitglieder im Betrieb einzustellen?
Finanz gegen Sozialbetrug am Bau
Einmal mehr versuchen Finanz und Sozialversicherung dem Sozialbetrug am Bausektor einen Riegel vorzuschieben. Mit 1. August 2011 wurden weitere Schritte zur verschärften Kontrolle gesetzt.