Appartementvermietung an Sommerfrischler
Aus steuerrechtlicher Sicht kann die Appartementvermietung entweder eine Vermietungstätigkeit darstellen oder einen Gewerbebetrieb begründen. Sogar wenn die Tätigkeit aus gewerberechtlicher Sicht keinen „Gewerbebetrieb“ begründet, kann steuerlich ein solcher vorliegen.
Warum ist die Unterscheidung zwischen reiner Vermietungstätigkeit und gewerblicher Tätigkeit relevant? Der Fiskus nascht ja jedenfalls an den laufenden Gewinnen mit, egal ob diese aus einer reinen oder einer gewerblichen Vermietung stammen.
Der große Unterschied besteht in der Substanzbesteuerung: Ferienwohnungen können im Falle der reinen Vermietung nach Ablauf der Spekulationsfrist (im Regelfall 10 Jahre) steuerfrei verkauft werden. Die gewerbliche Vermietung ist jedoch zeitlich unbegrenzt. Bis zur Aufgabe seiner Vermietungstätigkeit ist der gewerbliche Vermieter der Besteuerung seiner Ferienwohnungen ausgesetzt, sobald er Maßnahmen setzt, die eine weitere betriebliche Nutzung der Ferienwohnungen unmöglich machen - wie etwa Verkauf, Schenkung oder Privatnutzung der Appartements.
Beitragspflicht in der gewerblichen Sozialversicherung
Außerdem ist mit einer gewerblichen Vermietung eine Beitragspflicht in der gewerblichen Sozialversicherung verbunden. Diesem „Nachteil“ bei der gewerblichen Vermietung stehen aber auch zahlreiche Vorteile gegenüber:
- Verluste sind mit Gewinnen aus Folgejahren verrechenbar
- Höhere Abschreibung als bei reiner Vermietung
- Mildere Kriterien bei der Liebhabereiprüfung
- Sonstige steuerliche Begünstigungen (z.B. Gewinnfreibetrag, Übertragung stiller Reserven)
Wann liegt eine gewerbliche Appartementvermietung vor?
Eine gewerbliche Vermietung liegt dann vor, wenn neben der Quartierüberlassung Nebenleistungen (z.B. Frühstück, täglicher Zimmerservice, Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern) erbracht werden. Im Falle der Appartementvermietung erbringt der Vermieter aber im Regelfall kaum Nebenleistungen.
Daher wird die Gewerblichkeit anhand der Anzahl der vermieteten Appartements und der Dauer der Vermietung beurteilt. Da der mit der Appartementvermietung verbundene Aufwand nicht von der Anzahl der in den einzelnen Wohnungen vorhandenen Betten abhängt, ist die für die Zimmervermietung mit Frühstück geltende 10-Betten-Grenze nicht maßgeblich. Die Appartementvermietung kann auch dann noch als reine Vermietungstätigkeit einzustufen sein, wenn die 10-Betten-Grenze überschritten wird.
Kritische Grenze: sechs Appartements
Aber die kurzfristige Vermietung einer größeren Zahl eingerichteter Ferienwohnungen geht aufgrund des häufigen Mieterwechsels regelmäßig über den mit der bloßen Wohnungsüberlassung verbundenen Aufwand hinaus: Der Vermieter muss durch Werbemaßnahmen für eine kostendeckende Auslastung sorgen, nach jedem Mieterwechsel sind die Wohnungen zu reinigen und die Einrichtung zu kontrollieren, damit auch dem nächsten Feriengast ein intaktes Appartement zur Verfügung steht. Die „kritische“ bzw. einen Gewerbebetrieb begründende Grenze dürfte laut der bisherigen Rechtsprechung bei sechs Appartements liegen.
Weitere Artikel aus Ausgabe 08/2011
Information über das Gehalt in Stelleninseraten
Die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz beinhaltet eine Verpflichtung für Arbeitgeber, künftig das geplante Entgelt in Stellenausschreibungen anzugeben. Arbeitgeber und Arbeitsvermittler müssen das kollektivvertragliche Mindestentgelt bekannt geben.
Haftung im Zuge eines Unternehmenserwerbs
Bei jedem Unternehmenserwerb stellt sich die Frage nach der Haftung für die Altschulden des Übergebers. Neben den Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten oder der Bank ist auch auf Ansprüche des Fiskus oder der Sozialversicherung zu achten.
Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 wurden auch Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer für Kleinunternehmer getroffen. So wurde etwa neu geregelt, dass bereits die einfache Verwendung der UID-Nummer gegenüber dem Lieferanten als Verzicht auf die Erwerbsschwelle gilt.
Meldung von Begünstigten einer Privatstiftung
Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 wurde im Privatstiftungsgesetz verankert, dass der Stiftungsvorstand die festgestellten Begünstigten unverzüglich dem zuständigen Finanzamt elektronisch mitteilen muss.
Nachträgliche Korrektur einer fehlerhaften Rechnung zulässig!
Im Verlauf einer finanzbehördlichen Überprüfung wird manchmal festgestellt, dass eine Rechnung aus einem Vorjahr formal fehlerhaft ist. Wenn der Vorsteuerabzug dabei gutgläubig vorgenommen wurde, kann der Mangel durch Beibringung einer korrigierten Rechnung innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.
Das Abgabenänderungsgesetz 2011
Am 8. Juli 2011 wurde im Nationalrat das Abgabenänderungsgesetz 2011 beschlossen. Die folgenden Punkte geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Bereich des Ertragsteuerrechts.