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Aktuelles

Finanz gegen Sozialbetrug am Bau

Einmal mehr versuchen Finanz und Sozialversicherung dem Sozialbetrug am Bausektor einen Riegel vorzuschieben. Mit 1. August 2011 wurden weitere Schritte zur verschärften Kontrolle gesetzt.

Schaffung einer Baustellendatenbank

Eine neue webbasierte Datenbank aller Baustellen soll künftig auch der Finanzpolizei und dem Krankenversicherungsträger zugänglich sein. Sie soll den Behörden einen Überblick über neu beginnende Baustellen verschaffen, um eine gezielte Kontrolle zu ermöglichen. Ab Verfügbarkeit der Datenbank (voraussichtlich 1. Jänner 2012) sollen die Meldepflichtigen in einem einzigen Vorgang sowohl die Meldung gegenüber dem Arbeitsinspektorat als auch gegenüber der BUAK (Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse) durchführen können.

Arbeitskräfteüberlassung

Bei Arbeitskräfteüberlassung soll der Beschäftiger die Möglichkeit haben, für den zuschlagspflichtigen Überlasser die BUAG-Zuschläge für die überlassenen Arbeitnehmer zu entrichten. Entrichtet der Beschäftiger die Zuschläge, so entfällt damit seine Haftung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. Auch mindert es seine Schuld (Überlassungsentgelt) gegenüber dem Überlasser. Allerdings muss der Beschäftiger die BUAK darüber informieren. Auch diese Regelungen treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

Ausbau der Kontrollrechte

Die Einsichts- und Kontrollbefugnisse der BUAK werden ausgebaut, indem das Einsichtsrecht in Geschäftsunterlagen umfassender definiert und auf Lohnunterlagen im Zusammenhang mit ausländischen Arbeitskräfteentsendungen erstreckt wird. Zudem werden Unternehmen, die Bauaufträge ganz oder teilweise weitergeben, zur Auskunftserteilung gegenüber der BUAK in Bezug auf diese Subunternehmen verpflichtet. Außerdem müssen Beschäftiger im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung der BUAK Auskunft über Überlasserbetriebe und überlassene Arbeitnehmer geben.

Abtretungsverbot

Ansprüche von Arbeitnehmern gegenüber der BUAG können dem Arbeitgeber nicht mehr wirksam abgetreten werden. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person (z.B. GmbH, AG) oder im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaft (z.B. OG, KG, GmbH & Co KG), so gilt das Abtretungsverbot auch gegenüber deren Vertretung - also etwa gegenüber deren Geschäftsführern.

Weitere Artikel aus Ausgabe 11/2011

Zweifelsfragen bei Kapitalvermögen

Das neue Kapitalertragsteuergesetz wurde auf April 2012 hinausgeschoben. Um eine übergangsbedingte Besteuerungslücke zu schließen, hat sich der Gesetzgeber zu einer Verlängerung der Spekulationsfrist entschieden.

Steuertipps für Unternehmer vor Jahresende

Unternehmer können jetzt noch Gewinnfreibeträge, Prämien oder absetzbare Spenden gewinnmindernd geltend machen, um den zu versteuernden Gewinn für 2011 zu senken.

Ärzte: Steuern sparen durch Investitionen

Sofern Sie als Arzt selbstständige Einkünfte erzielen (etwa in einer Ordination) und nicht unselbstständig beschäftigt sind, können Sie 13% vom Gewinn (maximal jedoch € 100.000) zusätzlich als Betriebsausgaben geltend machen. Sie müssen jedoch entsprechende Investitionen in dieser Höhe tätigen.

Ordentliche Lohnverrechnung vermeidet Strafen

Als Dienstgeber werden Sie in vielen Bereichen immer stärker in die Pflicht genommen, wobei die Missachtung von Vorschriften oder die Verletzung von Meldefristen besonders im Bereich der Lohnverrechnung empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.

Parifizierung als Finanzfalle?

Nach den neuen Liebhabereirichtlinien der Finanz wird bei einer ab dem 14.11.1997 aufgenommenen Zinshausvermietung durch eine spätere Wohnungseigentumsbegründung ein auf 20 Jahre verkürzter Beobachtungszeitraum zu Grunde gelegt. Damit könnte die Betätigung einer Miteigentumsgemeinschaft nachträglich als Liebhaberei qualifiziert werden.

Steuertipps für Arbeitnehmer vor Jahresende

Wenn 2011 zu Ende geht, heißt das noch lange nicht, dass es steuerlich bereits gelaufen ist. Ganz im Gegenteil. Als Arbeitnehmer können Sie sich vielleicht Sozialversicherungsbeiträge zurückholen oder noch eine Arbeitnehmerveranlagung für ein schon länger vergangenes Jahr nachholen.

Mitarbeit im Familienbetrieb

Die Mitarbeit und Vergütung von Familienmitgliedern im eigenen Betrieb ist ein zentrales Thema bei Betriebsprüfungen. Wann ist es vorteilhaft Familienmitglieder im Betrieb einzustellen?

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