Steueroptimaler Verkauf von Beteiligungen
Aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2011 und des Abgabenänderungsgesetzes 2011 herrscht derzeit Verwirrung, zu welchem Zeitpunkt die Anteile steueroptimal verkauft werden können und mit welcher Besteuerung zu rechnen ist.
Grundsätzlich gilt, dass Beteiligungen, die nach dem 1. Jänner 2011 angeschafft werden, mit 25% Kapitalertragsteuer besteuert werden. Da jedoch das neue Kapitalertragsteuergesetz erst mit 1. April 2012 in Kraft tritt, hat der Gesetzgeber damit eine Steuerfalle eingebaut. Wird nämlich die Beteiligung innerhalb des Zeitraums 1. Jänner 2011 bis 31. März 2012 angeschafft und wieder verkauft, wird der Veräußerungsertrag mit dem vollen Einkommensteuertarif besteuert. Dies bedeutet, dass dieser Fehler bei einer 50%igen Progressionsstufe 25% Einkommensteuer kostet, wenn man den Ablauf der Frist nicht abwartet. Folgende Szenarien können nun eintreten:
Kauf einer Beteiligung nach dem 1. Jänner 2011
- Verkauf einer Beteiligung bis zum 31. März 2012: Besteuerung mit dem jeweiligen vollen Einkommensteuersatz
- Verkauf einer Beteiligung ab dem 1. April 2012: Besteuerung mit 25% Kapitalertragsteuer
Kauf einer Beteiligung vor dem 1. Jänner 2011
- Verkauf einer Beteiligung unter 1%: Bis zum Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist Besteuerung mit dem jeweiligen vollen Einkommensteuertarif, danach steuerfrei
- Verkauf einer Beteiligung über 1%: Bis zum 31. März 2012 Besteuerung mit dem halben jeweiligen Durchschnittssteuersatz, ab dem 1. April 2012 Besteuerung mit 25% Kapitalertragsteuer
Weitere Artikel aus Ausgabe 10/2011
Steuerliche Änderungen 2011 und 2012
Am 1. August 2011 wurde das Abgabenänderungsesetz mit den steuerlichen Änderungen für 2011 und 2012 veröffentlicht.
Steuerliche Folgen einer Betriebsübernahme
Bei der entgeltlichen Übertragung eines Betriebes werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen gegen ein angemessenes Entgelt übertragen. Zur entgeltlichen Übertragung zählen Verkauf, Tausch, Versteigerung oder auch eine Enteignung.
Rückumwandlung einer GmbH
Im Trubel des täglichen Entscheidungsdschungels wird oft nicht hinterfragt, ob die vor Jahren getroffene Wahl zur Gründung einer GmbH auch heute noch den Ansprüchen einer „optimalen Rechtsformwahl“ genügt.
Neue Begünstigung bei Spenden
Ab 2012 sind auch Spenden an Freiwillige Feuerwehren steuerbegünstigt. Bisher waren schon Spenden an Universitäten, Museen, Forschungseinrichtungen und humanitäre Organisationen, soweit diese in die Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen wurden, steuerlich abzugsfähig.
Mitarbeit der Familie im Hotelbetrieb
Die Mitarbeit von Familienmitgliedern im Hotelbetrieb ist für viele Hoteliers eine finanzielle Notwendigkeit. Die Finanzverwaltung ist jedoch oft der Ansicht, dass Familienmitglieder lediglich aus familiärer Solidarität und ohne rechtlicher Verpflichtung mithelfen. In diesem Fall können die an Familienmitglieder gezahlten Beträge nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden, müssen aber auch nicht vom jeweiligen Familienmitglied versteuert werden.
Anschaffung einer mit einem Wohnrecht belasteten Liegenschaft
Das Wohnrecht ist ein unübertragbares Nutzungsrecht. Es erlaubt dem Wohnrechtsberechtigte, ein Gebäude oder Teile davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Wurde das Wohnrecht im Grundbuch verbrieft, kann es gegen jedermann im Klagsweg durchgesetzt werden.
Fehler bei der Abschreibung? Jetzt Korrektur nachträglich möglich!
Seit 1.9.2011 kann auch aufgrund von Fehlern bei der Abschreibung innerhalb einer Verjährungsfrist von 10 Jahren eine Bescheidkorrektur beantragt werden.