Rückumwandlung einer GmbH
Im Trubel des täglichen Entscheidungsdschungels wird oft nicht hinterfragt, ob die vor Jahren getroffene Wahl zur Gründung einer GmbH auch heute noch den Ansprüchen einer „optimalen Rechtsformwahl“ genügt.
Unbestritten hat die GmbH ihre Vorteile, wie etwa die Reduzierung der Steuerbelastung von 50% auf 43,75%. Auch bietet sich die GmbH an, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet sondern thesauriert (das heißt im Unternehmen belassen) werden sollen, damit etwa Mittel zur Tilgung von Krediten zur Verfügung stehen. Das bringt auch ein besseres Rating bei Banken und niedrigere Fremdkapitalzinsen.
Alternative: Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Der Gesetzgeber ist aber in den letzten Jahren nicht untätig geblieben und hat durch Einführung des Gewinnfreibetrages Einzelunternehmen und Personengesellschaften attraktiver gemacht, die nun eine echte Alternative zur GmbH darstellen. Bei entsprechenden Investitionen ins Anlagevermögen oder in Wertpapiere bis zu einem Gewinn in Höhe von € 769.230 werden Einzelunternehmen und Personengesellschaften attraktiver besteuert als die GmbH.
In Fällen, in welchen die GmbH bereits seit vielen Jahren Verluste erwirtschaftet, wäre ebenfalls anzudenken, die GmbH in ein Einzelunternehmen umzuwandeln, da die Bezahlung der jährlichen Mindestkörperschaftsteuer in Höhe von € 1.750 eine unnötige liquide Belastung darstellt. Auch könnten die in der GmbH angesammelten Verlustvorträge auf den Unternehmer übertragen werden, der diese gegen andere Einkünfte gegenverrechnen und somit Steuern sparen kann
Gründung einer GmbH & Co KG
Der findige Unternehmer stellt sich jedoch nun zu Recht die Frage, wie er die gegebenenfalls neuen Vorteile lukrieren kann und zusätzlich nicht die durch die GmbH erlangte Haftungsbeschränkung verliert. Hier wäre die Gründung einer GmbH & Co KG vorteilhaft, in welcher der voll haftende Komplementär eine GmbH ist. Der Unternehmer als Kommanditist haftet dann lediglich mit seiner Kommanditeinlage, die gering gehalten werden kann.
Weitere Artikel aus Ausgabe 10/2011
Steuerliche Änderungen 2011 und 2012
Am 1. August 2011 wurde das Abgabenänderungsesetz mit den steuerlichen Änderungen für 2011 und 2012 veröffentlicht.
Steuerliche Folgen einer Betriebsübernahme
Bei der entgeltlichen Übertragung eines Betriebes werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen gegen ein angemessenes Entgelt übertragen. Zur entgeltlichen Übertragung zählen Verkauf, Tausch, Versteigerung oder auch eine Enteignung.
Steueroptimaler Verkauf von Beteiligungen
Aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2011 und des Abgabenänderungsgesetzes 2011 herrscht derzeit Verwirrung, zu welchem Zeitpunkt die Anteile steueroptimal verkauft werden können und mit welcher Besteuerung zu rechnen ist.
Neue Begünstigung bei Spenden
Ab 2012 sind auch Spenden an Freiwillige Feuerwehren steuerbegünstigt. Bisher waren schon Spenden an Universitäten, Museen, Forschungseinrichtungen und humanitäre Organisationen, soweit diese in die Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen wurden, steuerlich abzugsfähig.
Mitarbeit der Familie im Hotelbetrieb
Die Mitarbeit von Familienmitgliedern im Hotelbetrieb ist für viele Hoteliers eine finanzielle Notwendigkeit. Die Finanzverwaltung ist jedoch oft der Ansicht, dass Familienmitglieder lediglich aus familiärer Solidarität und ohne rechtlicher Verpflichtung mithelfen. In diesem Fall können die an Familienmitglieder gezahlten Beträge nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden, müssen aber auch nicht vom jeweiligen Familienmitglied versteuert werden.
Anschaffung einer mit einem Wohnrecht belasteten Liegenschaft
Das Wohnrecht ist ein unübertragbares Nutzungsrecht. Es erlaubt dem Wohnrechtsberechtigte, ein Gebäude oder Teile davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Wurde das Wohnrecht im Grundbuch verbrieft, kann es gegen jedermann im Klagsweg durchgesetzt werden.
Fehler bei der Abschreibung? Jetzt Korrektur nachträglich möglich!
Seit 1.9.2011 kann auch aufgrund von Fehlern bei der Abschreibung innerhalb einer Verjährungsfrist von 10 Jahren eine Bescheidkorrektur beantragt werden.