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Steuerliche Folgen einer Betriebsübernahme

Bei der entgeltlichen Übertragung eines Betriebes werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen gegen ein angemessenes Entgelt übertragen. Zur entgeltlichen Übertragung zählen Verkauf, Tausch, Versteigerung oder auch eine Enteignung.

Steuerliche Folgen beim Verkäufer

Bei der Veräußerung des Betriebes sind vom Verkäufer die stillen Reserven aufzudecken, ein etwaiger Veräußerungsgewinn ist zu versteuern. Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich aus dem Veräußerungserlös abzüglich der Buchwerte der übernommenen Wirtschaftsgüter und abzüglich der Veräußerungskosten. Außer Ansatz bleibt dabei der auf den Wert des Grund und Bodens entfallende Anteil des Veräußerungsgewinnes, sofern die Veräußerung nicht innerhalb der Spekulationsfrist (10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Anschaffung) erfolgt.

Ermittlung des Veräußerungsgewinnes

Die Ermittlung des Veräußerungsgewinnes hat immer anhand einer Bilanz zu erfolgen. Wurde das Betriebsergebnis bisher durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Teilpauschalierung ermittelt, so ist noch vor der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes zum Veräußerungsstichtag ein Übergang zum Betriebsvermögensvergleich zu unterstellen und ein Übergangsergebnis zu ermitteln.
Dieses ist im Jahr der Betriebsveräußerung ebenfalls steuerlich zu berücksichtigen. Damit wird sichergestellt, dass auf Grund der Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (bzw. Teilpauschalierung) bisher nicht versteuerte Erträge oder nicht berücksichtigte Aufwendungen, die im System des Betriebsvermögensvergleichs in weiterer Folge unberücksichtigt bleiben würden, steuerlich erfasst werden. Für die Ermittlung des Übergangsergebnisses sind daher insbesondere Forderungen, geleistete Anzahlungen sowie Vorräte zu summieren und Verbindlichkeiten und erhaltene Anzahlungen abzuziehen.

Steuerliche Folgen beim Käufer

Der Erwerber hat die auf die einzelnen Wirtschaftsgüter entfallenden Kosten als Anschaffungskosten anzusetzen und die Anlagegüter über eine gegebenenfalls neu festzusetzende Nutzungsdauer abzuschreiben. Übersteigt die Gegenleistung den Wert des übernommenen Vermögens, ist zudem ein Firmenwert anzusetzen und über 15 Jahre verteilt abzuschreiben. Beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind nur das Anlagevermögen, der Firmenwert sowie die Geldpositionen zu aktivieren. Die anteiligen Anschaffungskosten für Vorräte und Forderungen sind sofort aufwandswirksam.

Weitere Artikel aus Ausgabe 10/2011

Steuerliche Änderungen 2011 und 2012

Am 1. August 2011 wurde das Abgabenänderungsesetz mit den steuerlichen Änderungen für 2011 und 2012 veröffentlicht.

Steueroptimaler Verkauf von Beteiligungen

Aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2011 und des Abgabenänderungsgesetzes 2011 herrscht derzeit Verwirrung, zu welchem Zeitpunkt die Anteile steueroptimal verkauft werden können und mit welcher Besteuerung zu rechnen ist.

Rückumwandlung einer GmbH

Im Trubel des täglichen Entscheidungsdschungels wird oft nicht hinterfragt, ob die vor Jahren getroffene Wahl zur Gründung einer GmbH auch heute noch den Ansprüchen einer „optimalen Rechtsformwahl“ genügt.

Neue Begünstigung bei Spenden

Ab 2012 sind auch Spenden an Freiwillige Feuerwehren steuerbegünstigt. Bisher waren schon Spenden an Universitäten, Museen, Forschungseinrichtungen und humanitäre Organisationen, soweit diese in die Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen wurden, steuerlich abzugsfähig.

Mitarbeit der Familie im Hotelbetrieb

Die Mitarbeit von Familienmitgliedern im Hotelbetrieb ist für viele Hoteliers eine finanzielle Notwendigkeit. Die Finanzverwaltung ist jedoch oft der Ansicht, dass Familienmitglieder lediglich aus familiärer Solidarität und ohne rechtlicher Verpflichtung mithelfen. In diesem Fall können die an Familienmitglieder gezahlten Beträge nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden, müssen aber auch nicht vom jeweiligen Familienmitglied versteuert werden.

Anschaffung einer mit einem Wohnrecht belasteten Liegenschaft

Das Wohnrecht ist ein unübertragbares Nutzungsrecht. Es erlaubt dem Wohnrechtsberechtigte, ein Gebäude oder Teile davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Wurde das Wohnrecht im Grundbuch verbrieft, kann es gegen jedermann im Klagsweg durchgesetzt werden.

Fehler bei der Abschreibung? Jetzt Korrektur nachträglich möglich!

Seit 1.9.2011 kann auch aufgrund von Fehlern bei der Abschreibung innerhalb einer Verjährungsfrist von 10 Jahren eine Bescheidkorrektur beantragt werden.

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