Investitionsmöglichkeiten vor Jahresende
Sollten zu Jahresende Investitionen geplant sein, macht es Sinn, den Investitionsfreibetrag (IFB) sowie den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. GFB) im Auge zu haben. | |
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag Voraussetzung für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag ist, dass im selben Kalenderjahr begünstigte (körperliche) Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren oder bestimmte Wertpapiere angeschafft werden. Nicht begünstigte Wirtschaftsgüter sind insbesondere PKWs, gebrauchte Wirtschaftsgüter sowie sofort abgesetzte geringwertige Wirtschaftsgüter. Der inv. GFB ist abhängig von der Höhe des Gewinns und beträgt für Gewinne zwischen € 33.000 und € 178.000 13%, für die nächsten € 175.000 7% und für die nächsten € 230.000 4,5%. Insgesamt können somit aktuell höchstens € 46.400 als Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.
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