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Neue Begünstigung bei Spenden

Ab 2012 sind auch Spenden an Freiwillige Feuerwehren steuerbegünstigt. Bisher waren schon Spenden an Universitäten, Museen, Forschungseinrichtungen und humanitäre Organisationen, soweit diese in die Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen wurden, steuerlich abzugsfähig.

Aufgrund ihrer Vielzahl müssen sich die Freiwilligen Feuerwehren und die Landesfeuerwehrverbände aber nicht in die Liste der begünstigten Spendenempfänger eintragen lassen. Die Feuerwehren sind damit, ähnlich wie die Universitäten, bereits aufgrund des Gesetzes spendenbegünstigt. Berufs- und Betriebsfeuerwehren zählen aber nicht zum spendenbegünstigten Kreis.
Außerdem können sich 2012 mildtätige Organisationen, die sich dem Zweck des Umwelt-, Natur- oder Artenschutzes verschrieben haben, ebenso wie Tierheime in die Liste der steuerbegünstigten Spendenempfänger eintragen lassen.

Höchstens 10% des Vorjahresgewinns

Spenden an diese Organisationen, die im Kalenderjahr 2012 getätigt werden, sind dann erstmals als Betriebs- oder Sonderausgaben absetzbar. Es können höchstens 10% des jeweiligen Vorjahresgewinns als begünstigte Spendenausgaben abgesetzt werden. Die jeweils aktuelle Liste der begünstigten Spendenempfänger ist online beim Bundesministerium für Finanzen abrufbar (www.bmf.gv.at).

Weitere Artikel aus Ausgabe 10/2011

Steuerliche Änderungen 2011 und 2012

Am 1. August 2011 wurde das Abgabenänderungsesetz mit den steuerlichen Änderungen für 2011 und 2012 veröffentlicht.

Steuerliche Folgen einer Betriebsübernahme

Bei der entgeltlichen Übertragung eines Betriebes werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen gegen ein angemessenes Entgelt übertragen. Zur entgeltlichen Übertragung zählen Verkauf, Tausch, Versteigerung oder auch eine Enteignung.

Steueroptimaler Verkauf von Beteiligungen

Aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2011 und des Abgabenänderungsgesetzes 2011 herrscht derzeit Verwirrung, zu welchem Zeitpunkt die Anteile steueroptimal verkauft werden können und mit welcher Besteuerung zu rechnen ist.

Rückumwandlung einer GmbH

Im Trubel des täglichen Entscheidungsdschungels wird oft nicht hinterfragt, ob die vor Jahren getroffene Wahl zur Gründung einer GmbH auch heute noch den Ansprüchen einer „optimalen Rechtsformwahl“ genügt.

Mitarbeit der Familie im Hotelbetrieb

Die Mitarbeit von Familienmitgliedern im Hotelbetrieb ist für viele Hoteliers eine finanzielle Notwendigkeit. Die Finanzverwaltung ist jedoch oft der Ansicht, dass Familienmitglieder lediglich aus familiärer Solidarität und ohne rechtlicher Verpflichtung mithelfen. In diesem Fall können die an Familienmitglieder gezahlten Beträge nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden, müssen aber auch nicht vom jeweiligen Familienmitglied versteuert werden.

Anschaffung einer mit einem Wohnrecht belasteten Liegenschaft

Das Wohnrecht ist ein unübertragbares Nutzungsrecht. Es erlaubt dem Wohnrechtsberechtigte, ein Gebäude oder Teile davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Wurde das Wohnrecht im Grundbuch verbrieft, kann es gegen jedermann im Klagsweg durchgesetzt werden.

Fehler bei der Abschreibung? Jetzt Korrektur nachträglich möglich!

Seit 1.9.2011 kann auch aufgrund von Fehlern bei der Abschreibung innerhalb einer Verjährungsfrist von 10 Jahren eine Bescheidkorrektur beantragt werden.

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