Seitenbereiche
Aktuelles

Solidarabgabe von Besserverdienern

Eine Solidarabgabe werden künftig rund 20.000 Personen, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, leisten müssen. Aber auch Gesellschafter-Geschäftsführer, die zu nicht mehr als 25% an der Kapitalgesellschaft beteiligt sind, werden zur Kasse gebeten. Die Neuregelung gilt ab Jänner 2013 bis Ende 2016.

Im Rahmen der Solidarabgabe werden zukünftig die sonstigen Bezüge, wie das 13. und 14. Monats-Gehalt, Gratifikationen, Leistungsprämien, Bilanzremunerationen und ähnliches ab einer gewissen Einkommenshöhe innerhalb des Jahressechstels stärker besteuert. Bisher wurden die sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels einheitlich mit 6% Sondersteuer erfasst, wobei die Höhe des Jahressechstels am Ende des Kalenderjahres vereinfacht das Zweifache eines monatlichen Bruttobezuges beträgt.

Zukünftig erfolgt die Besteuerung der sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels nach folgender Staffelung:

für die ersten € 620 0%
für die nächsten € 24.380 6%
für die nächsten € 25.000 27%
für die nächsten € 33.333 35,75%
über € 83.333 50%

Im Ergebnis werden damit Sonderzahlungen bei einem monatlichen Bruttogehalt ab rund € 13.200 (dies entspricht einem Jahreseinkommen in Höhe von ca. € 185.000) erfasst. Darunter bleibt es bei der 6%igen Pauschalbesteuerung der sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels.
Nicht betroffen von der Neuregelung sind etwa gesetzliche Abfertigungen aber auch freiwillige Abfertigungen.

Beispiel
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (weniger als 25% beteiligt) erhält monatlich im Rahmen seines Dienstverhältnisses ein Bruttogehalt sowie ein 13. und 14. Gehalt in Höhe von jeweils € 40.000. Dies entspricht einem Jahreseinkommen in Höhe von € 560.000. Das Jahressechstel beträgt somit € 80.000.
Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der sonstigen Bezüge beträgt € 78.555,86 nach Abzug des Sozialversicherungshöchstbeitrages 2012 (exkl. Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag). Entsprechend der Staffelung werden die € 78.555,86 mit € 18.421,52 Steuer belastet. Vor Inkrafttreten betrug die Steuerlast € 4.676,15. Dies führt zu einer Mehrbelastung von € 13.745,37.

Weitere Artikel aus Ausgabe 05/2012

Mineralölsteuer: Rückerstattung gestrichen

Möglichkeiten, die Mineralölsteuer ganz oder teilweise rückerstattet zu erhalten, wurden mit dem Sparpaket gestrichen.

Auftragsforschung: Bemessungsgrundlage erhöht

Die mit Wirkung ab der Veranlagungsperiode 2011 erfolgte Erhöhung der Forschungsprämie auf 10 % bleibt unangetastet. Ab der Veranlagung 2012 wird aber die maximale Bemessungsgrundlage für Auftragsforschung auf € 1 Mio. (bisher: € 100.000) erhöht.

Auslandsverluste

Sowohl steuerliche Unternehmensgruppen als auch Betreiber ausländischer Betriebsstätten können unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland erlittene Verluste von den inländischen positiven Einkünften abziehen. Dieser ausländische Verlustabzug muss in späteren Jahren jedoch nachversteuert werden, wenn die im Ausland bestehenden Verlustvorträge im Ausland durch dort erzielte Gewinne verbraucht werden.

Halbierung der Bausparprämie

Ab dem Jahr 2013 wird die Bausparprämie halbiert.

e-Rechnung im Geschäftsverkehr mit dem Bund

Die Bundesverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen der organisatorischen und technischen Möglichkeiten, interne Prozesse sowie die Schnittstelle zur Wirtschaft effizient, sparsam und nachhaltig zu gestalten.

Einschränkung des Gewinnfreibetrags für Unternehmer

Ähnlich der Solidarabgabe bei Angestellten wird auch der Gewinnfreibetrag künftig gestaffelt. Die Staffelung ist von der Höhe des Gewinns abhängig und auf die Jahre 2013 bis 2016 befristet.

Auflösungsabgabe ab 1.1.2013

Mit dem Sparpaket 2012 wurde eine Auflösungsabgabe in Höhe von € 110 bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eingeführt.

Neuerungen im Sozialversicherungs-Bereich

Insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen kommen im Sozialversicherungsbereich höhere Belastungen zu. Zunächst wird ab 1.1.2013 für alle Sozialversicherungen die monatliche Höchstbeitragsgrundlage um € 90 erhöht.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Stellenausschreibung

OK