Auftragsforschung: Bemessungsgrundlage erhöht
Die mit Wirkung ab der Veranlagungsperiode 2011 erfolgte Erhöhung der Forschungsprämie auf 10 % bleibt unangetastet. Ab der Veranlagung 2012 wird aber die maximale Bemessungsgrundlage für Auftragsforschung auf € 1 Mio. (bisher: € 100.000) erhöht.
Die eigenbetriebliche Forschung bleibt weiterhin betragsmäßig unbeschränkt. Allerdings wird das Vorliegen der Anspruchsberechtigungen in Zukunft strenger und genauer überprüft.
Die Forschungsförderungsgesellschaft („FFG“ – zu 100 % im Bundeseigentum) wird in Zukunft verstärkt als Gutachter eingebunden. Sie soll beurteilen, ob eine begünstigte Forschungs- und Entwicklungstätigkeit vorliegt oder nicht. Dieses Gutachten der FFG soll der Steuerpflichtige vorlegen (spätestens wenn er die Forschungsprämie geltend macht) und so eine entsprechende bescheidmäßige Feststellung durch das Finanzamt beantragen können. Dies soll frühzeitig Rechtssicherheit schaffen und unliebsame Überraschungen bei Betriebsprüfungen vermeiden. Darüber hinaus kann auch das Finanzamt ein solches Gutachten der FFG einholen.
Bindende Vorwegauskunft (Advance Ruling)
Insbesondere für Großbetriebe interessant ist die neue Möglichkeit, hinsichtlich der Prämienfähigkeit eines konkreten Forschungsprojektes eine bindende Vorwegauskunft (Advance Ruling) des Finanzamtes zu beantragen. Der Kostenbeitrag in solchen Fällen beträgt € 1.000.
Diese Regelungen gelten ab der Veranlagungsperiode 2012.
Weitere Artikel aus Ausgabe 05/2012
Mineralölsteuer: Rückerstattung gestrichen
Möglichkeiten, die Mineralölsteuer ganz oder teilweise rückerstattet zu erhalten, wurden mit dem Sparpaket gestrichen.
Auslandsverluste
Sowohl steuerliche Unternehmensgruppen als auch Betreiber ausländischer Betriebsstätten können unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland erlittene Verluste von den inländischen positiven Einkünften abziehen. Dieser ausländische Verlustabzug muss in späteren Jahren jedoch nachversteuert werden, wenn die im Ausland bestehenden Verlustvorträge im Ausland durch dort erzielte Gewinne verbraucht werden.
Halbierung der Bausparprämie
Ab dem Jahr 2013 wird die Bausparprämie halbiert.
e-Rechnung im Geschäftsverkehr mit dem Bund
Die Bundesverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen der organisatorischen und technischen Möglichkeiten, interne Prozesse sowie die Schnittstelle zur Wirtschaft effizient, sparsam und nachhaltig zu gestalten.
Solidarabgabe von Besserverdienern
Eine Solidarabgabe werden künftig rund 20.000 Personen, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, leisten müssen. Aber auch Gesellschafter-Geschäftsführer, die zu nicht mehr als 25% an der Kapitalgesellschaft beteiligt sind, werden zur Kasse gebeten. Die Neuregelung gilt ab Jänner 2013 bis Ende 2016.
Einschränkung des Gewinnfreibetrags für Unternehmer
Ähnlich der Solidarabgabe bei Angestellten wird auch der Gewinnfreibetrag künftig gestaffelt. Die Staffelung ist von der Höhe des Gewinns abhängig und auf die Jahre 2013 bis 2016 befristet.
Auflösungsabgabe ab 1.1.2013
Mit dem Sparpaket 2012 wurde eine Auflösungsabgabe in Höhe von € 110 bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eingeführt.
Neuerungen im Sozialversicherungs-Bereich
Insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen kommen im Sozialversicherungsbereich höhere Belastungen zu. Zunächst wird ab 1.1.2013 für alle Sozialversicherungen die monatliche Höchstbeitragsgrundlage um € 90 erhöht.