Halbierung der Bausparprämie
Ab dem Jahr 2013 wird die Bausparprämie halbiert.
Die Höhe dieser Prämie richtet sich einerseits nach der Sekundärmarktrendite, andererseits nach der jährlichen maximalen Höchsteinzahlung. Für das Jahr 2012 konnte so eine Prämie von maximal € 36 zusätzlich zur laufenden Verzinsung auf dem Bausparkonto lukriert werden.
Dieser Betrag reduziert sich somit (bei angenommen gleichbleibendem Zinsniveau) ab dem Jahr 2013 auf € 18.
Weitere Artikel aus Ausgabe 05/2012
Mineralölsteuer: Rückerstattung gestrichen
Möglichkeiten, die Mineralölsteuer ganz oder teilweise rückerstattet zu erhalten, wurden mit dem Sparpaket gestrichen.
Auftragsforschung: Bemessungsgrundlage erhöht
Die mit Wirkung ab der Veranlagungsperiode 2011 erfolgte Erhöhung der Forschungsprämie auf 10 % bleibt unangetastet. Ab der Veranlagung 2012 wird aber die maximale Bemessungsgrundlage für Auftragsforschung auf € 1 Mio. (bisher: € 100.000) erhöht.
Auslandsverluste
Sowohl steuerliche Unternehmensgruppen als auch Betreiber ausländischer Betriebsstätten können unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland erlittene Verluste von den inländischen positiven Einkünften abziehen. Dieser ausländische Verlustabzug muss in späteren Jahren jedoch nachversteuert werden, wenn die im Ausland bestehenden Verlustvorträge im Ausland durch dort erzielte Gewinne verbraucht werden.
e-Rechnung im Geschäftsverkehr mit dem Bund
Die Bundesverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen der organisatorischen und technischen Möglichkeiten, interne Prozesse sowie die Schnittstelle zur Wirtschaft effizient, sparsam und nachhaltig zu gestalten.
Solidarabgabe von Besserverdienern
Eine Solidarabgabe werden künftig rund 20.000 Personen, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, leisten müssen. Aber auch Gesellschafter-Geschäftsführer, die zu nicht mehr als 25% an der Kapitalgesellschaft beteiligt sind, werden zur Kasse gebeten. Die Neuregelung gilt ab Jänner 2013 bis Ende 2016.
Einschränkung des Gewinnfreibetrags für Unternehmer
Ähnlich der Solidarabgabe bei Angestellten wird auch der Gewinnfreibetrag künftig gestaffelt. Die Staffelung ist von der Höhe des Gewinns abhängig und auf die Jahre 2013 bis 2016 befristet.
Auflösungsabgabe ab 1.1.2013
Mit dem Sparpaket 2012 wurde eine Auflösungsabgabe in Höhe von € 110 bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eingeführt.
Neuerungen im Sozialversicherungs-Bereich
Insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen kommen im Sozialversicherungsbereich höhere Belastungen zu. Zunächst wird ab 1.1.2013 für alle Sozialversicherungen die monatliche Höchstbeitragsgrundlage um € 90 erhöht.