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Aktuelles

Kapitalbesteuerung und Spendenbegünstigung 2012

Mehrmals wurde sie verschoben, nun tritt die Neuregelung der Kapitalbesteuerung in Kraft und auch Vermögenszuwächse von Wertpapieren, die sich in Privatvermögen befinden unterliegen der 25%igen Kapitalertragsteuer.

Die neue Vermögenszuwachssteuer tritt nun endgültig mit 1. April 2012 in Kraft. Wertsteigerungen von Einkünften aus Kapitalvermögen unterliegen dann dem 25%igen Kapitalertragsteuerabzug. Für nach dem 31. Dezember 2010 erworbene Aktien und Investmentfondsanteile („Neubestand“) gilt bei Verkauf nach dem 1. April 2012 bereits die 25%ige Kapitalertragsteuer.

Für den „Altbestand“ (Kauf vor dem 1. Jänner 2011) gilt nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist immer noch die Steuerfreiheit. Für nach dem 30. September 2011 erworbene Wertpapiere tritt bei Verkäufen nach dem 1. April 2012 ebenfalls der neue 25%ige Kapitalertragsteuerabzug in Kraft. Der „Altbestand“ mit Steuerfreiheit nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist gilt für Anschaffungen bis 30. September 2011.

Nachdem die Neuregelung sowohl für im Privat- als auch im Betriebsvermögen gehaltene Wertpapiere gilt, besteht in der Besteuerung kein Unterschied mehr. Der Vorteil der Steuerfreiheit von im Privatvermögen gehaltenen Wertpapieren ist nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist damit nicht mehr gegeben.

Erweiterung des Kreises der begünstigten Spendenempfänger

Im Jahr 2012 kommt es zu einer zusätzlichen Erweiterung der begünstigten Spendenempfänger. In den Kreis der neuen begünstigten Spendenempfänger wurden Organisationen für den Umwelt-, Natur- und Artenschutz, die Betreuung von Tieren in Tierheimen sowie für freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände aufgenommen.

Bei Spenden an Forschungs- und Bildungseinrichtungen wird die Spendenbegünstigung auch auf ausländische Einrichtungen mit Sitz in der EU oder einem Staat mit umfassenden Amtshilfeabkommen erweitert, sofern sie der österreichischen Wissenschaft und/oder Lehre dienen.

Weitere Artikel aus Ausgabe 02/2012

Vorsteuerrückerstattung bei Reisen in der EU

Unionsweit ist ein Unternehmer zum Vorsteuerabzug für Ausgaben seines Unternehmens berechtigt, wenn er vom leistenden Gegenüber eine Rechnung mit bestimmten Merkmalen erhält. Die nationalen Rechtsordnungen der europäischen Staaten legen dafür allerdings individuelle Voraussetzungen fest.

KESt-Befreiungserklärung bei GmbHs

GmbHs können gegenüber der Bank eine Befreiungserklärung abgeben damit von dieser bei Guthabens-Zinsen die Kapitalertragsteuer (KESt) nicht mehr abgezogen wird. Für das Unternehmen bedeutet das einen Liquiditätsvorteil.

Neues Jobticket: Fahrtkostenübernahme durch den Dienstgeber

Ein Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter durch Finanzierungshilfen für Fahrtkosten unterstützen. Das neu geschaffene „Jobticket“ ist dafür eine interessante Möglichkeit.

Pflichtversicherung als Geschäftsführer

Ob ein GmbH-Geschäftsführer nach dem ASVG oder dem GSVG zu versichern ist, macht einen Unterschied. Die Beitragssätze im ASVG sind nämlich wesentlich höher.

Lohnnebenkosten bei Geschäftsführern ab 60

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Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile als Künstler

Für Künstler gibt es im Steuer- und Sozialversicherungsrecht Sonderregelungen. Sie können etwa die Einkünfte eines Jahres auch noch im Nachhinein auf die vergangenen drei Jahre verteilen und damit unter Umständen eine erhebliche Steuerersparnis erreichen.

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