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Die Rot-Weiß-Rot-Karte

Staatsangehörige aus Drittstatten, die in Österreich leben und arbeiten wollen, benötigen eine behördliche Erlaubnis. Mit 1.7.2011 wurde die Zulassung von Arbeitskräften aus Drittländern grundlegend geändert.

Zukünftig wird hoch qualifizierten Zuwanderern, Fachkräften in einem Mangelberuf und sonstigen Schlüsselkräften der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt mit der Ausstellung einer „Rot-Weiß-Rot-Karte“ eröffnet. Die Rot-Weiß-Rot-Karte berechtigt den ausländischen Arbeitnehmer zur befristeten Niederlassung und Ausübung der Tätigkeit beim jeweiligen Arbeitgeber. Sie gilt für eine Beschäftigungsdauer von 12 Monaten.

Mangelberufe

Die Einteilung in hoch qualifizierte Zuwanderer, Fachkräfte in einem Mangelberuf oder sonstige Schlüsselkräfte wird anhand objektiv nachvollziehbarer Kriterien vorgenommen. Als "Mangelberufe" kommen beispielsweise jene Berufe in Betracht, für die pro gemeldeter offener Stelle höchstens 1,5 Arbeitssuchende vorgemerkt sind. Darüber hinaus ist anhand eines Punktesystems eine Mindestanzahl von Punkten zu erreichen. Ausschlaggebend sind dabei personenbezogene Kriterien wie zum Beispiel Studienabschluss oder Berufsausbildung, letztjähriges bzw. zukünftiges Gehalt, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter.

Blaue Karte EU für Höherqualifizierte

Alternativ zur Rot-Weiß-Rot-Karte können Höherqualifizierte eine „Blaue Karte EU“ beantragen. Höherqualifizierte sind Drittstaatsangehörige, die ein Studium mit dreijähriger Mindeststudiendauer absolviert haben und ein Jahresgehalt beziehen, das mindestens das 1,5-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts von Vollbeschäftigten beträgt. Ein Punktesystem muss hierbei nicht durchlaufen werden, allerdings muss ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für die Dauer von mindestens einem Jahr nachgewiesen werden und es darf für die zu besetzende Stelle kein geeigneter Inländer zur Verfügung stehen. Die Geltungsdauer dieser Karte beträgt 2 Jahre.

Rot-Weiß-Rot-Karte plus

Unter der Voraussetzung einer maßgeblichen Beschäftigung im Sinne der Rot-Weiß-Rot-Karte oder der Blauen Karte EU kann eine „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ erlangt werden, die den unbeschränkten Arbeitsmarktzugang in Österreich eröffnet. Damit darf jedwede Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet ausgeübt werden.

Weitere Artikel aus Ausgabe 09/2011

Steuern sparen durch Sonderausgaben

Bei den Sonderausgaben handelt es sich um ein vom Gesetzgeber vorgesehenes Steuerzuckerl. Innerhalb des Begriffs Sonderausgaben unterscheidet man die Topfsonderausgaben, wie bestimmte (freiwillige) Versicherungen, die Anschaffung von Genussscheinen und junger Aktien sowie Ausgaben für Wohnraumschaffung und -sanierung. Diese Aufwendungen kürzen nicht in voller Höhe das steuerpflichtige Einkommen, sondern lediglich zu einem Viertel.

Teilwertabschreibungen bei Beteiligungen im Betriebsvermögen

Die Bewertung von Beteiligungen im Anlagevermögen ist eine Thematik, die den Unternehmer jedes Jahr beschäftigt. Er hat nämlich anhand von Vergleichsdaten zu prüfen, ob die Beteiligung, die im Betriebsvermögen gehalten wird, an Wert verloren hat oder nicht. Weiters ist zu prüfen, ob der Wertverlust von Dauer ist.

Vorteile bei Betriebsübertragung durch das NeuFöG

Aufgrund der Bestimmungen des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG) wird unter bestimmten Voraussetzungen bei Betriebsübertragungen die Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage um einen Freibetrag von € 75.000 ermäßigt oder sie fällt bei Einheitswerten bis zu € 75.000 nicht an.

Keine doppelte Prüfung der Kommunalsteuer

Seit einigen Jahren werden die lohnabhängigen Abgaben entweder von der Finanzverwaltung oder dem zuständigen Krankenversicherungsträger geprüft. Dass Lohnsteuer, Sozialversicherungsabgaben, Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer zusammen durch nur eine Prüfung von einer einzelnen Stelle geprüft werden, ist auch ein Vorteil für die Unternehmen.

Kinderbetreuungskosten – aktuelle Neuerungen

Seit 2009 können Eltern die Aufwendungen für die Betreuung von Kindern bis 10 Jahren steuerlich als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Damit können bis zu € 2.300 pro Jahr und Kind als Kinderbetreuungskosten angesetzt werden, wenn die Betreuung entweder in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder durch pädagogisch qualifizierte Personen erfolgt.

Umsatzsteuer bei Eigenimport von PKWs

Bei einem Eigenimport von neuen PKWs aus der EU sollte man nicht blauäugig ans Werk gehen. Denn der Import von PKWs ist neben der ebenfalls verpflichtenden Abfuhr der Normverbrauchsabgabe insbesondere hinsichtlich der Umsatzsteuer mit steuerlichen Tücken belastet.

Dauerrechnungen bei Vermietung

Sogenannte Dauerrechnungen, manchmal auch Anzahlungsrechnungen genannt, werden vor allem bei Dauerschuldverhältnissen wie Miet-, Pacht-, Leasing- und Wartungsverträgen angewendet. Sie haben den Vorteil, dass nicht für jedes Abrechnungsintervall eine eigene Rechnung ausgestellt werden muss.

Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen erweitert

Zunehmend versuchen gesetzliche Regelungen Abgabenbetrug oder die Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen zu verhindern. Betroffen sind davon insbesondere Unternehmer, die Bauleistungen erbringen. Diese Unternehmer haften nun auch für die vom Subunternehmer abzuführenden lohnabhängigen Abgaben bis zu 5% des geleisteten Werklohnes.

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