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Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen erweitert

Zunehmend versuchen gesetzliche Regelungen Abgabenbetrug oder die Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen zu verhindern. Betroffen sind davon insbesondere Unternehmer, die Bauleistungen erbringen. Diese Unternehmer haften nun auch für die vom Subunternehmer abzuführenden lohnabhängigen Abgaben bis zu 5% des geleisteten Werklohnes.

Bauleistungen betreffen die Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken und neuerdings auch deren Reinigung. Gibt also ein Unternehmer, der Bauleistungen erbringt, einen Auftrag über eine solche Leistung ganz oder teilweise an einen Subunternehmer weiter, ist diese Weitergabe mit zusätzlichem Risiko und Aufwand verbunden:

1. Übergang der Umsatzsteuerschuld

Die Umsatzsteuerschuld des Subunternehmers geht auf den Unternehmer über. Der Unternehmer muss die auf die Leistung des Subunternehmers entfallende Umsatzsteuer in seiner eigenen Steuererklärung angeben und an das Finanzamt abführen, kann aber auch gleichzeitig den diesbezüglichen Vorsteuerabzug geltend machen.

2. Haftung für Beiträge an Krankenversicherungsträger

Der Unternehmer haftet für alle Beiträge und Umlagen, die der Subunternehmer an österreichische Krankenversicherungsträger abzuführen hat, bis zu einem Höchstausmaß von 20% des geleisteten Werklohns. Davon kann er nur entbunden werden, wenn der Subunternehmer entweder auf der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (sogenannte HFU-Liste) zu finden ist oder wenn der Unternehmer 20% des an den Subunternehmer zu leistenden Werklohnes an das Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung der WGKK überweist.

3. Haftung für lohnabhängige Abgaben

Mit 1.7.2011 ist noch ein drittes Element hinzugekommen: Der Unternehmer haftet nun auch für die vom Subunternehmer abzuführenden lohnabhängigen Abgaben bis zum Höchstausmaß von 5% des geleisteten Werklohnes. Ähnlich wie bei den Sozialversicherungsbeiträgen ist eine Befreiung von dieser Haftung nur dann möglich, wenn entweder der Subunternehmer auf der HFU-Liste geführt wird oder der Unternehmer 5% (zusätzlich zu den 20% für SV-Beiträge) des zu leistenden Werklohnes an das Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung der WGKK überweist.

Weitere Artikel aus Ausgabe 09/2011

Steuern sparen durch Sonderausgaben

Bei den Sonderausgaben handelt es sich um ein vom Gesetzgeber vorgesehenes Steuerzuckerl. Innerhalb des Begriffs Sonderausgaben unterscheidet man die Topfsonderausgaben, wie bestimmte (freiwillige) Versicherungen, die Anschaffung von Genussscheinen und junger Aktien sowie Ausgaben für Wohnraumschaffung und -sanierung. Diese Aufwendungen kürzen nicht in voller Höhe das steuerpflichtige Einkommen, sondern lediglich zu einem Viertel.

Teilwertabschreibungen bei Beteiligungen im Betriebsvermögen

Die Bewertung von Beteiligungen im Anlagevermögen ist eine Thematik, die den Unternehmer jedes Jahr beschäftigt. Er hat nämlich anhand von Vergleichsdaten zu prüfen, ob die Beteiligung, die im Betriebsvermögen gehalten wird, an Wert verloren hat oder nicht. Weiters ist zu prüfen, ob der Wertverlust von Dauer ist.

Vorteile bei Betriebsübertragung durch das NeuFöG

Aufgrund der Bestimmungen des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG) wird unter bestimmten Voraussetzungen bei Betriebsübertragungen die Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage um einen Freibetrag von € 75.000 ermäßigt oder sie fällt bei Einheitswerten bis zu € 75.000 nicht an.

Keine doppelte Prüfung der Kommunalsteuer

Seit einigen Jahren werden die lohnabhängigen Abgaben entweder von der Finanzverwaltung oder dem zuständigen Krankenversicherungsträger geprüft. Dass Lohnsteuer, Sozialversicherungsabgaben, Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer zusammen durch nur eine Prüfung von einer einzelnen Stelle geprüft werden, ist auch ein Vorteil für die Unternehmen.

Kinderbetreuungskosten – aktuelle Neuerungen

Seit 2009 können Eltern die Aufwendungen für die Betreuung von Kindern bis 10 Jahren steuerlich als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Damit können bis zu € 2.300 pro Jahr und Kind als Kinderbetreuungskosten angesetzt werden, wenn die Betreuung entweder in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder durch pädagogisch qualifizierte Personen erfolgt.

Umsatzsteuer bei Eigenimport von PKWs

Bei einem Eigenimport von neuen PKWs aus der EU sollte man nicht blauäugig ans Werk gehen. Denn der Import von PKWs ist neben der ebenfalls verpflichtenden Abfuhr der Normverbrauchsabgabe insbesondere hinsichtlich der Umsatzsteuer mit steuerlichen Tücken belastet.

Dauerrechnungen bei Vermietung

Sogenannte Dauerrechnungen, manchmal auch Anzahlungsrechnungen genannt, werden vor allem bei Dauerschuldverhältnissen wie Miet-, Pacht-, Leasing- und Wartungsverträgen angewendet. Sie haben den Vorteil, dass nicht für jedes Abrechnungsintervall eine eigene Rechnung ausgestellt werden muss.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte

Staatsangehörige aus Drittstatten, die in Österreich leben und arbeiten wollen, benötigen eine behördliche Erlaubnis. Mit 1.7.2011 wurde die Zulassung von Arbeitskräften aus Drittländern grundlegend geändert.

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