Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 wurden auch Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer für Kleinunternehmer getroffen. So wurde etwa neu geregelt, dass bereits die einfache Verwendung der UID-Nummer gegenüber dem Lieferanten als Verzicht auf die Erwerbsschwelle gilt.
Kleinunternehmer sind Unternehmer, die ihren Wohnsitz oder Sitz in Österreich haben und die Umsatzgrenze von € 30.000 netto jährlich nicht überschreiten. Aus Vereinfachungsgründen sind solche Kleinunternehmer unecht steuerbefreit, das heißt:
- Sie müssen keine Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen ausweisen,
- andererseits dürfen sie keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.
Auf die Behandlung als Kleinunternehmer kann man allerdings verzichten, wobei diese Option zur "normalen" Umsatzbesteuerung bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides dem Finanzamt schriftlich anzuzeigen ist. Nach Ablauf einer fünfjährigen Bindungsfrist kann diese Optionserklärung widerrufen werden.
Folgende aktuelle Neuerungen sind für Kleinunternehmer von Bedeutung:
Widerruf des Verzichts auf Kleinunternehmerregelung bedarf der Schriftlichkeit
In einer aktuellen Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats wird ausdrücklich festgehalten, dass der Widerruf des Verzichts auf die Kleinunternehmerbefreiung schriftlich erfolgen muss.
Verzicht auf die Erwerbsschwelle mittels Verwendung der UID-Nummer
Kauft ein Kleinunternehmer Waren aus dem EU-Raum, so wird er vom Lieferanten grundsätzlich wie eine Privatperson behandelt. Der Lieferant stellt seine Rechnung mit der lokalen Umsatzsteuer aus. Allerdings muss der Kleinunternehmer bei solchen Einkäufen die so genannte Erwerbsschwelle in Höhe von € 11.000 beachten. Wird diese Schwelle in einem Jahr überschritten und hat der Kleinunternehmer keine UID-Nummer, so muss der Kleinunternehmer alle EU-Einkäufe ab Überschreiten einerseits in Österreich als innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern und andererseits die Umsatzsteuer des Lieferanten laut dessen Rechnung bezahlen. Zur Vermeidung dieser doppelten Umsatzsteuerbelastung ist somit ab dem Überschreiten der Schwelle die Verwendung einer UID-Nummer anzuraten.
Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt
Der Kleinunternehmer kann gegenüber dem Finanzamt aber bereits vor Überschreiten der Erwerbsschwelle schriftlich auf die Anwendung dieser Schwelle verzichten. Dies bewirkt, dass der Lieferant den Kleinunternehmer von Beginn an als "echten" Unternehmer behandelt und keine Umsatzsteuer seines eigenen Landes auf der Rechnung anführt. Allerdings muss der österreichische Kleinunternehmer ab Verzicht jeden Einkauf aus dem EU-Ausland als innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern und entsprechende Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 wurde nun neu geregelt, dass bereits die einfache Verwendung der UID-Nummer gegenüber dem Lieferanten als solcher Verzicht gilt und die oben beschriebenen Auswirkungen mit sich bringt. Der Verzicht bindet den Erwerber mindestens zwei Kalenderjahre und kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden.
Weitere Artikel aus Ausgabe 08/2011
Appartementvermietung an Sommerfrischler
Aus steuerrechtlicher Sicht kann die Appartementvermietung entweder eine Vermietungstätigkeit darstellen oder einen Gewerbebetrieb begründen. Sogar wenn die Tätigkeit aus gewerberechtlicher Sicht keinen „Gewerbebetrieb“ begründet, kann steuerlich ein solcher vorliegen.
Information über das Gehalt in Stelleninseraten
Die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz beinhaltet eine Verpflichtung für Arbeitgeber, künftig das geplante Entgelt in Stellenausschreibungen anzugeben. Arbeitgeber und Arbeitsvermittler müssen das kollektivvertragliche Mindestentgelt bekannt geben.
Haftung im Zuge eines Unternehmenserwerbs
Bei jedem Unternehmenserwerb stellt sich die Frage nach der Haftung für die Altschulden des Übergebers. Neben den Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten oder der Bank ist auch auf Ansprüche des Fiskus oder der Sozialversicherung zu achten.
Meldung von Begünstigten einer Privatstiftung
Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 wurde im Privatstiftungsgesetz verankert, dass der Stiftungsvorstand die festgestellten Begünstigten unverzüglich dem zuständigen Finanzamt elektronisch mitteilen muss.
Nachträgliche Korrektur einer fehlerhaften Rechnung zulässig!
Im Verlauf einer finanzbehördlichen Überprüfung wird manchmal festgestellt, dass eine Rechnung aus einem Vorjahr formal fehlerhaft ist. Wenn der Vorsteuerabzug dabei gutgläubig vorgenommen wurde, kann der Mangel durch Beibringung einer korrigierten Rechnung innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.
Das Abgabenänderungsgesetz 2011
Am 8. Juli 2011 wurde im Nationalrat das Abgabenänderungsgesetz 2011 beschlossen. Die folgenden Punkte geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Bereich des Ertragsteuerrechts.