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Steuersünder im Visier der Finanzpolizei

In den letzten Monaten ließ die Finanzpolizei immer wieder mit Schwerpunktaktionen von sich hören. So wurden beispielsweise österreichische Unternehmer zur Kasse gebeten, die versuchten Abgaben zu umgehen, indem sie Fahrzeuge im Ausland anmeldeten, obwohl ihr dauernder Standort in Österreich ist.

Um durch eine effiziente Betrugsbekämpfung mehr Gerechtigkeit herzustellen, hat man mit 1.1.2011 bei den Finanzämtern sogenannte Finanzpolizei-Teams aufgebaut. Zusätzlich zu diesen Teams steht bei jedem Finanzamt ein Pool von Mitarbeitern für den bedarfsorientierten Einsatz zur Verfügung.

Die Kernaufgaben der Finanzpolizei bestehen in der

  • Aufsichts- und Kontrolltätigkeit zum Zwecke der Abgabenerhebung,
  • Sicherung und Einbringung von Abgabenrückständen, die auch die Durchführung von Inkassotätigkeiten und Fahrnispfändungen umfasst,
  • Kontrolle der Einhaltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetzes (insbesondere ob die Verträge der aus dem EWR-Raum nach Österreich entsandten Mitarbeiter nicht durch Unterentlohnung gegen das Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz verstoßen),
  • Bekämpfung und Verfolgung des volkswirtschaftlich schädlichen Sozialbetrugs,
  • Meldung von Verstößen gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz,
  • Meldung von Verstößen gegen die Gewerbeordnung (z.B. unbefugte Gewerbeausübung)
  • Aufdeckung von Verstößen gegen das Glücksspielgesetz und Beschlagnahme illegaler Glücksspielapparate,
  • Unterstützung der Abgabenbehörden und der Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Gericht) bei ihren Ermittlungstätigkeiten.

 Unterschiedliche Befugnisse der Finanzpolizei

Je nach dem, in welchem dieser Bereiche die Finanzpolizei tätig wird, kommen ihr unterschiedliche Befugnisse zu. Der Bogen spannt sich hierbei vom Auskunftsrecht, dem Recht auf Identitätsfeststellung und dem bloßen Betretungsrecht (auch privater Räumlichkeiten) bis hin zum Festnahme-, Beschlagnahme- und Hausdurchsuchungsrecht bei Gefahr im Verzug. Ein Behindern der finanzpolizeilichen Ermittlungstätigkeit kann mit Ordnungsstrafen geahndet werden.

Weitere Artikel aus Ausgabe 09/2012

Förderungen für die Beschäftigung von Lehrlingen

Rund 40.000 Jugendliche beginnen jedes Jahr in Österreich eine Lehrausbildung. Um die nötige Anzahl an Ausbildungsplätzen zu schaffen, werden Unternehmer, die Lehrlinge ausbilden, durch unterschiedliche Fördermaßnahmen von öffentlicher Seite unterstützt.

Inflationsabschlag auch bei GmbH?

Mit der letzten Steuerreform erfolgte eine umfassende Reformierung der Grundstücksbesteuerung. Der 31. März 2012 wurde dabei als maßgeblicher Stichtag festgelegt. Zudem unterliegen Grundstücksverkäufe natürlicher Personen seit 1.4.2012 im Regelfall nur noch der 25%igen Immobiliensteuer (ImmoSt).

Veräußerungsgewinn des Hauptwohnsitzes oder selbst hergestellter Gebäude

Seit 1. April 2012 kommt die „Herstellerbefreiung“ nicht zur Anwendung, wenn das selbst hergestellte Gebäude innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf der Erzielung von Einkünften (z. B. aus Vermietung) gedient hat. Allerdings könnte auch in solchen Fällen die Hauptwohnsitzbefreiung zu einer gänzlichen Steuerfreiheit führen.

Holen Sie sich die Quellensteuer aus dem Ausland zurück

Bezieht ein österreichischer Anleger Dividendenerträge von einer ausländischen Kapitalgesellschaft, kann der jeweilige Staat einen gewissen Prozentsatz von der Brutto-Dividende als Quellensteuer einbehalten. Die Quellensteuer kann dann zum Teil auf die in Österreich anfallende Kapitalertragsteuer (= KESt) angerechnet, die darüber hinausgehende Quellensteuer mittels Antrag vom Quellenstaat zurückgefordert werden.

Steuerliche Rahmenbedingungen für Pflegepersonal

Der Bedarf von Pflegepersonal in Privathaushalten steigt Fraglich in diesem Zusammenhang ist, wie diese Pflegekräfte steuerrechtlich einzuordnen sind, insbesondere, ob sie eine selbstständige Betreuungstätigkeit ausüben oder nichtselbstständige Dienstnehmer sind. Für die Beurteilung, ob ein Werk- oder Dienstvertrag vorliegt, sind der Vertragsinhalt und das Wirken der Pflegeperson entscheidend.

Haftungserleichterung für ehrenamtliche Vereinsfunktionäre

Mit der Vereinsgesetznovelle 2011 wurde versucht, die Funktion des ehrenamtlichen Vereinsfunktionärs attraktiver zu gestalten. Kernpunkt der Vereinsgesetznovelle ist die beschränkte Haftung von Vereinsorganen und des Rechnungsprüfers, soweit diese unentgeltlich für den Verein tätig sind.

Zeitliche Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen

Für Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, gilt, dass die Einnahmen und Ausgaben nicht im Zeitpunkt des Entstehens, sondern im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung oder Verausgabung erfasst werden. So will es das Zufluss-Abfluss-Prinzip.

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