Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs-Gesetz
Mit dem Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungs-Gesetz wird geprüft, ob allen Arbeitnehmern der ihnen durch Gesetz oder Kollektivvertrag zustehende Grundlohn bezahlt wird. Dies betrifft alle in Österreich tätigen Arbeitgeber.
Als Dienstgeber können Sie bei der Erfassung Ihrer Arbeitnehmer einige Fehler machen. Dazu gehören etwa die
- Einstufung in die falsche Beschäftigungsgruppe,
- falsche oder fehlende Anrechnung von Vordienstzeiten,
- falsche oder vergessene Vorrückung in die nächste Beschäftigungsgruppe,
- Nichtberücksichtigung des Ausfallsprinzips bei Krankenstand, Urlaub oder Feiertag.
Worauf sollten Sie als Dienstgeber achten
Um nicht unverschuldet durch das neue Gesetz betroffen zu sein, ist gerade bei der Aufnahme neuer Dienstnehmer die korrekte Einstufung und die Erstellung eines Dienstvertrages erforderlich. Folgende Unterlagen sollten daher vorhanden oder angefordert worden sein:
- Dienstvertrag bzw. Dienstzettel
- Lehrabschlussprüfungszeugnis oder Maturazeugnis (schriftliche Aufforderung an die Dienstnehmer)
- Versicherungsdatenauszug der Gebietskrankenkasse zur korrekten Berücksichtigung von Vordienstzeiten. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, einen Nachweis über die Vordienstzeiten bekannt zu geben. Der Arbeitgeber muss den Dienstnehmer allerdings ausdrücklich darauf hinweisen.
Weitere Artikel aus Ausgabe 06/2012
Steuerabkommen Schweiz - Österreich
Am 13. April 2012 haben Schweiz und Österreich ein Abkommen unterzeichnet, welches einerseits die Nachversteuerung von bisher unversteuerten Vermögen und andererseits eine Abzugsteuer für zukünftige Kapitalerträge vorsieht. Geplant ist, dass das Abkommen mit 1. Jänner 2013 in Kraft tritt.
Spekulationsfrist bei Veräußerung eines Anteils an einer Immobilien KG
Trotz Abschaffung der 10-jährigen Spekulationsfrist im Zusammenhang mit dem Verkauf von Liegenschaften und den damit zusammenhängenden Rechten ist das Thema „Spekulationsfrist“ noch nicht ganz vom Tisch.
Gaststättenpauschalierung vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in einem Erkenntnis die seit dem Veranlagungsjahr 2000 anwendbare Verordnung über die pauschale Gewinnermittlung und den pauschalierten Vorsteuerabzug für die Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe für Zeiträume ab 1.1.2013 als gesetzwidrig aufgehoben.
Ausstellung eines Dienstzeugnisses
Jedem Arbeitnehmer muss auf dessen Verlangen bei Beendigung seines Dienstverhältnisses ein schriftliches Zeugnis (= Endzeugnis) ausgestellt werden. Der Anspruch auf ein Dienstzeugnis kann vom Dienstnehmer im Notfall auch vor dem Arbeits- und Sozialgericht geltend gemacht werden und verjährt erst nach 30 Jahren.
Die neue Kassenrichtlinie
In der Kassenrichtlinie 2012 legt die Finanz ihren Standpunkt bezüglich der Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen dar. Dabei werden Registrierkassen und Kassensysteme in Gruppen (Typen) eingeteilt und je Typ wird beurteilt, ob die jeweiligen Kassen den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Altersteilzeit und Pensions-Anwartschaften
Der Zugang zu bestimmten Pensionsformen wird durch das Sparpaket 2012 erschwert, weil sich zwischen 2013 und 2017 die erforderlichen Anwartschaftszeiten erhöhen. Blockzeitvereinbarungen sind ab 1.1.2013 nur noch dann möglich, wenn spätestens ab Beginn der Freizeitphase eine zuvor arbeitslose Person über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt oder zusätzlich ein Lehrling ausgebildet wird.
Die neue Immobilienertragsteuer für Forstbetriebe
Falls Land- und Forstwirte Waldparzellen, Forstbetriebe (Teilbetriebe) oder Mitunternehmeranteile an Forstbetriebe verkaufen, sind seit dem Inkrafttreten der neuen Immobilienertragsteuer mit 1. April 2012 neue gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten.