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Altersteilzeit und Pensions-Anwartschaften

Der Zugang zu bestimmten Pensionsformen wird durch das Sparpaket 2012 erschwert, weil sich zwischen 2013 und 2017 die erforderlichen Anwartschaftszeiten erhöhen. Blockzeitvereinbarungen sind ab 1.1.2013 nur noch dann möglich, wenn spätestens ab Beginn der Freizeitphase eine zuvor arbeitslose Person über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt oder zusätzlich ein Lehrling ausgebildet wird.

Das Modell der Altersteilzeit wurde ins Leben gerufen, um älteren Arbeitnehmern durch die kontinuierliche Arbeitszeitverkürzung eine individuelle Entlastung und einen allmählichen Übergang in die Pension zu ermöglichen. Beim sogenannten Blockmodell arbeitet der Dienstnehmer in der ersten Hälfte des Durchrechnungszeitraumes (z.B. die ersten 2,5 Jahre) weiterhin 40 Stunden pro Woche und erhält ein Bruttogehalt für 30 Stunden pro Woche. In der zweiten Hälfte des Durchrechnungszeitraumes ist der Dienstnehmer dann vom Dienst freigestellt und erhält weiterhin ein Bruttogehalt für 30 Stunden pro Woche (Freizeitphase).
Um den Effekt des gleitenden Übergangs in die Pension auch bei Blockzeitvereinbarungen zu gewährleisten, ist eine solche Vereinbarung ab 1.1.2013 nur noch dann möglich, wenn spätestens ab Beginn der Freizeitphase eine zuvor arbeitslose Person über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt oder zusätzlich ein Lehrling ausgebildet wird. In bereits bestehende Ansprüche wird nicht eingegriffen.

Pensions-Anwartschaften werden verlängert

Der Zugang zu bestimmten Pensionsformen wird durch das Sparpaket 2012 insofern erschwert, als sich zwischen 2013 und 2017 die erforderlichen Anwartschaftszeiten sukzessive erhöhen: So müssen bei der ohnedies 2017 auslaufenden vorzeitigen Alterspension 480 statt bisher 450 Versicherungsmonate bzw. 450 Beitragsmonate statt bisher 420 nachgewiesen werden.
Für den Anspruch auf eine Korridorpension wird bis 2017 die erforderliche Anwartschaftszeit stufenweise von 450 auf 480 Versicherungsmonate erhöht. Das frühestmögliche Alter bleibt bei 62 Jahren. Für Pensionsstichtage ab 1.1.2013 wird der Abschlag für jedes Jahr des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter von 4,2% auf 5,1% erhöht.

In der Invaliditätspension wird das für den Tätigkeitsschutz relevante Lebensalter bis zum Jahr 2017 stufenweise vom 57. auf das 60. Lebensjahr angehoben. Der Tätigkeitsschutz wirkt dann, wenn die versicherte Person jene Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann, die sie in den letzten 15 Jahren mindestens 10 Jahre hindurch ausgeübt hat.

Weitere Artikel aus Ausgabe 06/2012

Steuerabkommen Schweiz - Österreich

Am 13. April 2012 haben Schweiz und Österreich ein Abkommen unterzeichnet, welches einerseits die Nachversteuerung von bisher unversteuerten Vermögen und andererseits eine Abzugsteuer für zukünftige Kapitalerträge vorsieht. Geplant ist, dass das Abkommen mit 1. Jänner 2013 in Kraft tritt.

Spekulationsfrist bei Veräußerung eines Anteils an einer Immobilien KG

Trotz Abschaffung der 10-jährigen Spekulationsfrist im Zusammenhang mit dem Verkauf von Liegenschaften und den damit zusammenhängenden Rechten ist das Thema „Spekulationsfrist“ noch nicht ganz vom Tisch.

Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs-Gesetz

Mit dem Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungs-Gesetz wird geprüft, ob allen Arbeitnehmern der ihnen durch Gesetz oder Kollektivvertrag zustehende Grundlohn bezahlt wird. Dies betrifft alle in Österreich tätigen Arbeitgeber.

Gaststättenpauschalierung vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in einem Erkenntnis die seit dem Veranlagungsjahr 2000 anwendbare Verordnung über die pauschale Gewinnermittlung und den pauschalierten Vorsteuerabzug für die Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe für Zeiträume ab 1.1.2013 als gesetzwidrig aufgehoben.

Ausstellung eines Dienstzeugnisses

Jedem Arbeitnehmer muss auf dessen Verlangen bei Beendigung seines Dienstverhältnisses ein schriftliches Zeugnis (= Endzeugnis) ausgestellt werden. Der Anspruch auf ein Dienstzeugnis kann vom Dienstnehmer im Notfall auch vor dem Arbeits- und Sozialgericht geltend gemacht werden und verjährt erst nach 30 Jahren.

Die neue Kassenrichtlinie

In der Kassenrichtlinie 2012 legt die Finanz ihren Standpunkt bezüglich der Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen dar. Dabei werden Registrierkassen und Kassensysteme in Gruppen (Typen) eingeteilt und je Typ wird beurteilt, ob die jeweiligen Kassen den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Die neue Immobilienertragsteuer für Forstbetriebe

Falls Land- und Forstwirte Waldparzellen, Forstbetriebe (Teilbetriebe) oder Mitunternehmeranteile an Forstbetriebe verkaufen, sind seit dem Inkrafttreten der neuen Immobilienertragsteuer mit 1. April 2012 neue gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten.

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