Seitenbereiche
Aktuelles

Familienbeihilfe, Unterhaltsleistungen und Kirchenbeitrag

Familien zählen zu den großen Verlierern des so genannten Sparpakets. In den meisten Fällen wird der Bezug der Familienbeihilfe nur mehr bis zum 24. Lebensjahr möglich sein.

Familienbeihilfe

  • Die Familienbeihilfe wird nur mehr bis zum 24. Lebensjahr ausbezahlt. Ein längerer Bezug ist möglich bei Studien mit Mindeststudiendauer von 10 Semestern oder mehr, bei Studenten, die mit 19 Jahren ein Studium beginnen und in der Mindeststudienzeit studieren sowie bei Verzögerungen durch Präsenz- und Zivildienst sowie Schwangerschaft.
  • Die 13. Familienbeihilfe wird nur mehr vom 6. bis zum 15. Lebensjahr ausbezahlt und zwar mit einem reduzierten Pauschalbetrag von € 100.
  • Entfall der Familienbeihilfe für Arbeit suchende Kinder zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr, Entfall der Familienbeihilfe nach Berufsausbildung
  • Die jährliche Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder in Berufsausbildung steigt von € 9.000 auf € 10.000.
  • Diese Änderungen treten mit 1.7.2011 in Kraft.
  • Reduktion des Mehrkindzuschlags von € 36 auf € 20.
  • Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Familien ohne Kinder (d.h. es wird für kein Kind Familienbeihilfe bezogen) ab 1.1.2011

Unterhaltsleistungen an Kinder in Drittländern

Die Änderung ergibt sich aus einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Bisher waren Unterhaltsleistungen nur in Höhe des Unterhaltsabsetzbetrages steuerlich abzugsfähig. Nun wurde diese pauschale Abgeltung für Kinder, die sich im Drittland befinden, aufgehoben.
Zukünftig können Unterhaltsleistungen für nicht haushaltszugehörige Kinder mit Aufenthalt in einem Drittland – wie auch solche für haushaltszugehörige Kinder, die sich im Drittland aufhalten - als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden. Allfällige vom Steuerpflichtigen im Ausland geleistete Transferzahlungen (wie Kinderbeihilfe oder ähnliche Leistungen) oder steuerliche Entlastungsmaßnahmen sind jedoch anzurechnen

Kirchenbeitrag

Um eine unionsrechtlich konforme Regelung zu schaffen, sind ab der Veranlagung 2011 auch obligatorische Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes im Rahmen des Sonderausgabenabzuges bis zu einem Betrag von höchstens € 200 abzugsfähig. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich dabei um Kirchen und Religionsgesellschaften handelt, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, etwa die französische katholische Kirche oder die deutsche evangelische Kirche.

Weitere Artikel aus Ausgabe 02/2011

Pendlerpauschale, Kilometergeld und Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel

Die Pendlerpauschalen werden um ca. 10% angehoben und ein steuerfreier Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel soll die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel fördern.

Mitvermietung von Einrichtungsgegenständen

Nebenleistungen zur Vermietung unterliegen demselben Steuersatz wie die Vermietung selbst. Bei der Mitvermietung von Einrichtungsgegenständen kommt es jedoch auf die Details an.

Energieabgabenvergütung ab 2011 nur noch für Produktionsbetriebe?

Ab 1.1.2011 sollen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission nur mehr Produktionsbetriebe die Energieabgaben rückvergütet bekommen.

Ab 2011 erweiterte Steuerpflicht von Liegenschaftsverkäufen bei Privatstiftungen

Das Budgetbegleitgesetz 2011 bis 2014 wurde von vielen nicht gerade als "Christkindl" empfunden. Das „Packerl“ für Privatstiftungen sieht neben einer Erhöhung des Zwischensteuersatzes von 12,5% auf 25% eine massive Änderung für Liegenschaftsvermögen besitzende Privatstiftungen vor.

Verschärfte Haftung des Auftraggebers in der Baubranche

Die Haftung eines Auftraggebers in der Baubranche umfasst ab 1. Juli 2011 auch eine Haftung für an das Finanzamt abzuführende lohnabhängige Abgaben des beauftragten Unternehmens.

Finanzstrafrecht neu: Selbstanzeige und Verkürzungszuschlag

Im November 2010 wurde im Nationalrat die Finanzstrafgesetz-Novelle beschlossen. Zwei der Novellierungen sollten besonders beachtet werden: Die Selbstanzeige und der Verkürzungszuschlag.

Autofahren, Fliegen und Rauchen werden teurer, Kredite billiger

Noch knapp vor Weihnachten "beschenkte" uns die Regierung mit dem sogenannten Budgetbegleitgesetz, das viele steuerliche Neuerungen enthält. Die meisten davon werden uns allen ans Börsel gehen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Stellenausschreibung

OK