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Sachbezüge in der Gastronomie

Die Hotel- und Gastronomiebranche stellt dem Personal regelmäßig freie oder verbilligte Mahlzeiten und Unterkünfte zur Verfügung. Abgabenrechtlich handelt es sich bei diesen Vorteilen um sogenannte Sachbezüge.

Grundsätzlich sind solche Bezüge lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig und mit den "üblichen Mittelpreisen" des Verbrauchsorts inklusive Umsatzsteuer anzusetzen. Unter üblichen Mittelpreisen versteht man jenen Betrag, den der Arbeitnehmer aufwenden müsste, um die Leistung am Verbrauchsort zu beziehen. Da die Ermittlung jedoch in der Praxis oft Probleme bereitet, wurden die häufigsten Sachbezüge bundeseinheitlich festgesetzt.

Zurverfügungstellung von Wohngelegenheiten

Für die Gastronomie sind dabei vor allem die Behandlung von freien oder verbilligten Mahlzeiten, die Zurverfügungstellung von Wohngelegenheiten sowie der Wert der "freien Station" von Bedeutung. Prinzipiell gilt dabei, dass nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Gastgewerbe die Inanspruchnahme von Mahlzeiten und Wohngelegenheiten im Betrieb der freien Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorbehalten ist.

Schriftliche Vereinbarung im Dienstvertrag

Freie oder verbilligte Mahlzeiten für Arbeitnehmer im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe sind steuerfrei, sind nicht in die Berechnung des Jahressechstels aufzunehmen und erhöhen dieses nicht. Weiters unterliegen sie nicht dem Dienstgeberbeitrag, dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und der Kommunalsteuer und sind auch sozialversicherungsbeitragsfrei. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Vereinbarung im Dienstvertrag abzuschließen, die sicherstellt, dass die Verpflegung nur auf jederzeitigen Widerruf, ohne Rechtsanspruch und nur für Zeiten der Dienstanwesenheit gewährt wird.

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Aus für Grunderwerbsteuer-Sparmodell?

Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) bestätigte, dass die Zwischenschaltung eines Treuhänders die Anteilsvereinigung und damit Grunderwerbsteuerpflicht vermeiden kann.

Verlustvorträge künftig auch bei Vermietung und Verpachtung möglich?

Vorjahresverluste dürfen nur dann von laufenden Gewinnen abgezogen werden, sofern diese mittels ordnungsgemäßer Buchführung ermittelt und nicht bereits in den vergangenen Jahren mit positiven Einkünften verrechnet wurden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat diese Bestimmung nun einem Gesetzesprüfungsverfahren unterzogen.

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung bestätigt

Die derzeit gültige Einschränkung der Umsatzsteuerbefreiung auf Kleinunternehmer, die ihren Wohnsitz oder Unternehmenssitz in Österreich haben, bleibt aufrecht. Ausländische Unternehmer haben in jedem Fall Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

Stichtag 1.1.2011: Was ändert sich in der Umsatzsteuer?

Mit 1.1.2011 sind einige Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer zu beachten. Unter anderem gelten neue Grenzen für die Umsatzsteuervoranmeldung.

Die Gebühr für Kreditverträge ist gefallen

Das Budgetbegleitgesetz sieht vor, dass bei Abschluss eines Darlehens- bzw. Kreditvertrages ab 1.1.2011 keine Gebühren mehr anfallen. Bisher waren bei Abschluss solcher Verträge in schriftlicher Form Gebühren in Höhe von 0,8% der Kreditsumme abzuführen.

Freiwillige Vorauszahlung bei der Sozialversicherung

Vorauszahlungen für eine zu erwartende Nachzahlung von Sozialversicherungspflichtbeiträgen werden zum Zahlungszeitpunkt als Betriebsausgabe anerkannt, sofern die Nachzahlung sorgfältig geschätzt wurde und eine Rückerstattung nicht mehr beantragbar ist.

Das Ende der begünstigten Auslandstätigkeiten

Die Bestimmung der begünstigten Auslandstätigkeiten ("Montageregelung") hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) als verfassungswidrig aufgehoben. Mit der Aufhebung der Lohnsteuerbefreiung fällt auch die Befreiung von allen anderen Lohnnebenkosten (KommSt, DB, DZ) weg.

Budgetbegleitgesetz – sozialversicherungsrechtliche Änderungen

Neben den steuerlichen Änderungen sind auch im Bereich der Pensions- und Sozialversicherung wesentliche Verschärfungen durch das ab 1.1.2011 in Kraft tretende Budgetbegleitgesetz vorgesehen.

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