Übertragung von direkten Leistungszusagen auf Pensionskassen
Firmenpensionen, die von Unternehmen an ihre Mitarbeiter oder Führungskräfte zugesagt wurden, können diese in Pensionskassen auslagern. Damit zusammenhängende Erleichterungen wurden bis Ende 2025 verlängert. | |
Arbeitgeber können bestehende Betriebspensions-Direktzusagen auf Pensionskassen übertragen, also aus dem Unternehmen „auslagern“ und damit insbesondere eine Verbesserung des Bilanzbildes bewirken, da in der Bilanz die entsprechende Rückstellung für die Betriebspension wegfällt. Die Übertragung von Betriebspensionsanwartschaften oder -leistungsansprüchen auf eine Pensionskasse führt zum Schuldnerwechsel vom Arbeitgeber auf die Pensionskasse.
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