Änderungen durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025
Im Zuge des Progressionsabgeltungsgesetzes 2025 werden eine Inflationsanpassung vorgenommen sowie Maßnahmen gesetzt, die zur steuerlichen Entlastung führen sollen. Die Maßnahmen sind erstmalig bei der Veranlagung 2025 anwendbar. | |
Als kalte Progression wird jener Effekt bezeichnet, durch den die jährlichen Lohnerhöhungen zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Der Lohn- bzw. Einkommensteuertarif ist nämlich progressiv ausgestaltet. Das heißt, es gibt mehrere Tarifstufen mit ansteigenden Steuersätzen. Wenn nun die Löhne jedes Jahr um die Inflationsabgeltung erhöht werden, aber die Tarifstufen weitgehend gleichbleiben, führt dies dazu, dass immer mehr Lohnanteile mit höheren Tarifstufen besteuert werden. Trotz gleichbleibendem realen Einkommen steigt somit die Steuerlast überproportional. Um die kalte Progression zu vermeiden, müssen die Tarifstufen dementsprechend ebenfalls jährlich an die Inflation angepasst werden.
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