Erweiterung des Freiwilligenpauschales auf Kirchen
Seit 1.1.2024 gibt es ein „Freiwilligenpauschale“ für Tätigkeiten, die ehrenamtlich an gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Körperschaften des Privatrechts erbracht werden. Nun wird das Freiwilligenpauschale auch auf Tätigkeiten für gesetzlich anerkannte Kirchen ausgeweitet. | |
Um die Arbeit von ehrenamtlich bzw. freiwillig Tätigen steuerlich zu unterstützen, können gemeinnützige Organisatoren, zum Beispiel Vereine, seit Jahresbeginn unter bestimmten Voraussetzungen einkommensteuerfreie Pauschalen an diese Personen bezahlen. Erfasst sind Zahlungen von Körperschaften, die der Förderung gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Zwecke dienen. Allerdings waren bisher gesetzlich anerkannte Kirchen davon ausgeschlossen, da diese Körperschaften öffentlichen Rechts darstellen.
|
Weitere Artikel aus 12/2024
Investitionsmöglichkeiten vor Jahresende
Sollten zu Jahresende Investitionen geplant sein, macht es Sinn, den Investitionsfreibetrag (IFB) sowie den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. GFB) im Auge zu haben.
Wohnraumüberlassung einer GmbH an Gesellschafter-Geschäftsführer
Die unentgeltliche Überlassung einer Dienstwohnung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gilt als betrieblich veranlasst, wenn die Gesamtausstattung der Geschäftsführungsvergütung einem Fremdvergleich standhält.
Änderungen durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025
Im Zuge des Progressionsabgeltungsgesetzes 2025 werden eine Inflationsanpassung vorgenommen sowie Maßnahmen gesetzt, die zur steuerlichen Entlastung führen sollen. Die Maßnahmen sind erstmalig bei der Veranlagung 2025 anwendbar.
E-Rechnung ab 2025 in Deutschland verpflichtend
In Deutschland dürfen ab 1.1.2025 Rechnungen zwischen Unternehmen nur mehr elektronisch ausgestellt werden.
Übertragung von direkten Leistungszusagen auf Pensionskassen
Firmenpensionen, die von Unternehmen an ihre Mitarbeiter oder Führungskräfte zugesagt wurden, können diese in Pensionskassen auslagern. Damit zusammenhängende Erleichterungen wurden bis Ende 2025 verlängert.