Gewinnfreibetrag 2021 optimal nutzen
Vor dem Jahresende ist es ratsam zu prüfen, ob alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgeschöpft wurden. Eine Möglichkeit ist der Gewinnfreibetrag, mit dem für Unternehmer ein Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes der Arbeitnehmer erreicht wurde. | |
Den Gewinnfreibetrag können natürliche Personen und Gesellschafter von Mitunternehmerschaften (z.B. OG oder KG), die natürliche Personen sind, bei der Ermittlung ihrer Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft) in Anspruch nehmen.
Voraussetzung für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag ist, dass im selben Kalenderjahr begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft werden. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist abhängig von der Höhe des Gewinnes und beträgt für die ersten € 175.000 13%, für die nächsten € 175.000 7% und für die nächsten € 230.000 4,5%. Insgesamt können somit höchstens € 45.350 Gewinnfreibetrag im jeweiligen Veranlagungsjahr geltend gemacht werden.
Die Geltendmachung des Gewinnfreibetrages ist unter anderem nicht möglich für:
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