Umsatzsteuersatz bei Versandkosten
Wie geht man bei Lieferungen von Wirtschaftsgütern vor, bei denen unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung gelangen?
Grundsätzlich stellt die Verrechnung von Versandkosten für den Unternehmer keine größere Schwierigkeit dar: aufgrund der Einheitlichkeit der Leistung sind Versand- und Transportkosten als Nebenleistung mit demselben Umsatzsteuersatz wie die Hauptleistung zu fakturieren. Was macht man aber bei Lieferungen von Wirtschaftsgütern, bei denen unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung gelangen, wie dies etwa im Versandhandel öfters der Fall ist?
Versand- und Verpackungskosten haben ja keinen eigenen Zweck, sondern dienen vielmehr dazu, dass das Verkaufsgeschäft optimal abgewickelt werden kann. Sie sind im Vergleich zum Verkaufsgeschäft nebensächlich, aber trotzdem im engen Zusammenhang damit zu sehen. Somit spricht man bei den Kosten von so genannten Nebenleistungen (Mittel zum Zweck) und bei dem eigentlichen Verkaufsgeschäft von der Hauptleistung.
Einheitliche Rechnung?
Beim Verkauf eines Buches unterliegen somit auch die Versandkosten dem ermäßigten 10%-igen Umsatzsteuersatz, beim Verkauf von DVDs hingegen dem normalen 20%-igen Umsatzsteuersatz. Werden diese Wirtschaftsgüter getrennt verkauft, so gibt es hinsichtlich der Versandkosten kein Problem.
Soll aber eine einheitliche Rechnung ausgestellt werden, könnten folgende Varianten für die Besteuerung der Versandkosten in Betracht gezogen werden:
- Der Versand wird generell mit dem Normalsteuersatz verrechnet, was aber unter Umständen zu einer unnötig höheren Steuerzahlung führen kann.
- Die Versandkosten werden zur Gänze entweder dem Wirtschaftsgut mit ermäßigtem oder jenem mit normalem Steuersatz zugeordnet. Die Zuordnung könnte etwa anhand der vorrangigen Hauptlieferung bestimmt werden
- Empfohlen wird oftmals folgende Vorgangsweise: Die Versandleistung wird als Nebenleistung aufgeteilt und teilt anteilig das Schicksal der jeweiligen Hauptleistung. Ein Teil der Versandleistung unterliegt somit dem normalen Umsatzsteuersatz, ein Teil dem ermäßigten Steuersatz. Dieses Ergebnis entspricht wirtschaftlich jener Situation, in der beide Produkte in getrennten Lieferungen bestellt werden und die Versandkosten anteilig auf diese beiden Lieferungen aufgeteilt werden. Als Aufteilungsschlüssel bietet sich das für das Wirtschaftsgut jeweils verrechnete Entgelt an.
Weitere Artikel aus Ausgabe 12/2016
Automatisierung der Arbeitnehmerveranlagung ab 2017
Ab der Veranlagung 2017 werden bestimmte Sonderausgaben automatisch in der Steuererklärung berücksichtigt.
Verwertung von Verlusten im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten
Verluste im Zusammenhang mit Fremdwährungsverbindlichkeiten sind nur in Höhe von 55% mit dem Gewinn eines Betriebes verrechenbar.
Export von Wein an Privatpersonen und Unternehmen
Für Winzer ohne Exporterfahrung und Vertriebspartner im Ausland stellt sich die Frage, wie eine Bestellung aus dem Ausland korrekt abgewickelt wird.
Steueroptimierung durch Forschungsprämie
Für bestimmte Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung können Unternehmer mit betrieblichen Einkünften unabhängig von ihrer jeweiligen Rechtsform eine Forschungsprämie in Höhe von 12% in Anspruch nehmen.
Aktuelle Steuertipps für Unternehmer zum Jahresende
Kurz vor dem Jahresende empfiehlt es sich nochmals zu prüfen, ob sämtliche Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgeschöpft wurden.
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH: Pflichtversicherung nach ASVG oder GSVG?
Eine in der Praxis häufig gestellte Frage lautet: Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach dem ASVG oder dem GSVG zu versichern?
Übernahme einer Konventionalstrafe
Wie wird die Übernahme einer aufgrund der Verletzung einer vereinbarten Konkurrenzklausel entstandenen Konventionalstrafe durch den neuen Arbeitgeber abgabenrechtlich behandelt?