Vergütungen für Diensterfindungen
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte jüngst über die begünstigte Besteuerung von Vergütungen für Diensterfindungen zu entscheiden. Es wurde beurteilt, ob eine gewinnabhängige Erfolgsprämie teilweise dem Hälftesteuersatz unterliegt. | |
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine GmbH, in welcher der Revisionswerber als Prokurist und später als Geschäftsführer tätig war. Gemeinsam mit anderen Mitarbeitern schuf der Betroffene eine Diensterfindung, für die 1998 ein Patent angemeldet und 2004 die Patentschrift erteilt wurde. 2018 endete der Patentschutz.
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