Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen
Das Finanzministerium hat häufig gestellte Fragen zum Thema „Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen“ beantwortet. | |
In den Veranlagungsjahren 2024 und 2025 sind Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen (echt) umsatzsteuerbefreit, soweit diese eine Engpassleistung von maximal 35 kWp aufweisen und sich auf oder in der Nähe von
Regelung gilt für Voll- bzw. Überschusseinspeiser und für den sogenannten Inselbetrieb
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