Steuerliche Begünstigungen von reinen Elektro-Autos
Im Unterschied zu herkömmlichen PKW bestanden für im Unternehmen genutzte Elektro-Autos bereits bisher zahlreiche steuerliche Begünstigungen und Förderungen. In den vergangenen Monaten wurden die steuerlichen Begünstigungen noch erweitert. | |
Folgende Übersicht führt wesentliche Eckpunkte der bereits bestehenden und der neuen Begünstigungen von reinen Elektro-Autos (für Hybridfahrzeuge gelten zum Teil abweichende Regelungen) an:
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Weitere Artikel aus Ausgabe 03/2021
COVID-19- Steuermaßnahmengesetz
Der Nationalrat hat das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz beschlossen. Dieses Gesetz enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie. Im Folgenden werden ausgewählte Neuerungen überblicksmäßig dargestellt.
Ausfallsbonus
Die Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie werden um den Ausfallsbonus ergänzt. Dieser umfasst sowohl einen Bonus als auch einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II (FKZ II) zur Liquiditätssicherung.
Corona- Verlustersatz beantragen
Alternativ zum Fixkostenzuschuss II besteht für Unternehmen, die von den Covid-19- Einschränkungen betroffen sind, die Möglichkeit, einen Verlustersatz in Höhe von bis zu € 3 Mio. zu beantragen.
Kollektivvertrag Handel: Umstieg in das neue Gehaltssystem bis spätestens 1.1.2022
Der Kollektivvertrag Handel sieht seit 2017 ein neues Gehaltsschema vor. In dieses müssen Handelsbetriebe ihre Mitarbeiter bis spätestens 1.1.2022 überführen. Ab diesem Stichtag gilt für alle Handelsbetriebe ausnahmslos das neue Gehaltssystem.
Die Folgen des Brexit für in Österreich ansässige Limited (Ltd.)
Für österreichische Unternehmer, die in der Rechtsform einer britischen Limited Company (kurz Ltd.) auftreten, haben sich aufgrund des Brexit die Rahmenbedingungen grundlegend geändert.
Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch
Der Nationalrat hat die gesetzliche Verlängerung der 12-Monats-Frist für die Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch ausgeweitet.