Änderungen im Pensionssystem
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Pension sind komplex. Die Zahl der Pensionisten steigt und damit auch die finanzielle Belastungen für das Pensionssystem. Auch das Jahr 2013 bringt wieder Änderungen bei der Inanspruchnahme der Pension.
Pensionsstichtag
Der Pensionsstichtag ist immer der Monatserste. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Pension ist ein Antrag an den Sozialversicherungsträger. Der Antrag ist bei jenem Sozialversicherungsträger zu stellen, bei dem der Pensionswerber in den letzten 15 Jahren vor der Pensionierung die meisten Versicherungszeiten erworben hat.
Höhe der Pension
Für die Höhe der Pension sind einerseits die Bemessungsgrundlage (Höhe der einbezahlten Beiträge) und andererseits die Versicherungsdauer (erworbenen Monate) maßgebend. Die Höchstpension beträgt derzeit etwa € 3.000 brutto.
Zuverdienst in der Pension
Bei Erreichen der „normalen“ Alterspension kann jede Erwerbstätigkeit unabhängig von der Höhe der Einkünfte ausgeübt werden. Vor Erreichen der Alterspension ist nur ein Zuverdienst in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (2013: € 386,80 im Monat) erlaubt.
Weiterhin gibt es vier Möglichkeiten, seine Pension anzutreten:
Alterspension
Für die „normale“ Alterspension gilt immer noch die Vollendung des 60. Lebensjahres für Frauen und des 65. Lebensjahres für Männer. Seit der Pensionsreform 2004 wird bei Frauen das Pensionsalters allerdings stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Dies gilt für Frauen, die ab dem 2.6.1968 geboren sind, denn für sie ist bereits das Erreichen des 65. Lebensjahres notwendig.
Korridorpension
Bei der Korridorpension ist ein Pensionsantritt mit Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Als Mindestvoraussetzung ist eine bestimmte Anzahl an Versicherungsmonaten notwendig. Bei einem Pensionsantritt im Jahr 2013 müssen 456 Versicherungsmonate vorliegen. In den Folgejahren 2014 462 Monat), 2015 468 Monate und 2016 474 Monate. Bis 2017 steigt die Anzahl auf 480 Versicherungsmonate. Darüber hinaus wurde auch der jährliche Abschlag für den vorzeitigen Pensionsantritt ab dem 1. Jänner 2013 auf 0,425% pro Monat erhöht.
Vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer
Die Altersgrenze wird seit der Pensionsreform 2004 stufenweise von 55 auf 60 Lebensjahre bei Frauen und von 60 auf 65 Lebensjahre bei Männern angehoben. Die bisherige Voraussetzung des Vorliegens von 450 Versicherungsmonaten wird bis zum Jahr 2017 auf 480 Versicherungsmonate (davon 450 Beitragsmonate) erhöht.
Hacklerpension
Bei Vorliegen einer langen Versicherungsdauer (55 Jahre bei Frauen und 60 bei Männern) kann noch die „Hacklerpension“ in Anspruch genommen werden, wenn bei Frauen 480 und bei Männern 540 Beitragsmonate vorliegen. Bei Inanspruchnahme der Korridorpension sowie auch der vorzeitigen Alterspension darf nur mehr eine Erwerbstätigkeit in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (€ 386,80) ausgeübt werden.
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