Freistellung für Einsätze bei Großschadensereignissen

Bei Einsätzen während der Arbeitszeit stellt sich die Frage nach einer bezahlten Freistellung der Arbeitnehmer. Die gesetzlichen Regelungen bieten einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. | |
In Österreich engagieren sich zahlreiche Arbeitnehmer ehrenamtlich in Katastrophenhilfsorganisationen, Rettungsdiensten und bei der Bergrettung. Vor allem nach den jüngsten Hochwasserereignissen rückte diese Thematik wieder in den Vordergrund. Arbeitnehmer, die nach Beginn ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Einsatzes als freiwilliges Mitglied einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes, einer freiwilligen Feuerwehr bei einem Großschadensereignis oder als Mitglied eines Bergrettungsdienstes bei einem Bergrettungseinsatz an der Arbeitsleistung verhindert sind, haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Voraussetzung ist, dass das Ausmaß und die Lage der Dienstfreistellung mit dem Arbeitgeber vereinbart wurden.
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