Auskunftsbescheid von der Finanzverwaltung

Der Auskunftsbescheid bietet Unternehmen und Abgabenpflichtigen die Möglichkeit, steuerliche Fragen zu noch nicht verwirklichten Sachverhalten vorab von der Finanzverwaltung klären zu lassen. | |
Eine niederländische Gesellschaft hatte einen Auskunftsbescheid beantragt, um mit dem Finanzamt steuerliche Fragen bezüglich einer geplanten Umwandlung zu klären. Der Plan war, eine GmbH in eine Genossenschaft umzuwandeln, wobei die GmbH Liegenschaftsvermögen in Österreich besaß. Die zentrale Frage war, ob diese Umwandlung grunderwerbsteuerpflichtig sei oder nicht.
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