Umsatzsteuer bei Menüpreisen
Werden in der Gastronomie - etwa im Rahmen von Mittagsmenüs - Getränke und Speisen zu einem pauschalen Gesamtpreis angeboten, müssen die Leistungen auf die verschiedenen Steuersätze aufgeteilt werden. | |
In der Umsatzsteuer ist der Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung zu beachten. Bei der Lieferung von Gegenständen, welche etwa dem ermäßigten Steuersatz von 10% unterliegen, ist dieser Steuersatz auch auf unselbstständige Nebenleistungen, wie etwa Verpackungen und Transportkosten, anzuwenden. Liegen aber zwei Hauptleistungen vor, sind diese jeweils separat hinsichtlich der Umsatzsteuersatz zu beurteilen und zu verrechnen.
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