Energiegemeinschaften nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
Aufgrund des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) besteht auch für Unternehmer die Möglichkeit, sich durch die Errichtung von Energiegemeinschaften über Grundstücksgrenzen hinweg mit anderen Teilnehmern zusammenzuschließen, um Energie gemeinsam zu nutzen. | |
Die Vorteile liegen - neben der proaktiven Teilnahme an der Energiewende - insbesondere im Ausbau von dezentralen Energiesystemen, im Genuss wirtschaftlicher Anreize, wie etwa dem Entfall von Beiträgen, und in der Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette.
Für den aus der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft bezogenen Strom gibt es darüber hinaus finanzielle Anreize:
Tipp: Wenn Sie die Errichtung einer EEG in Betracht ziehen, sollten Sie vor einer allfälligen Gesellschaftsgründung Beratungen in Anspruch nehmen, um allfällige Steuerrisiken bei der Gründung der Gemeinschaft oder aus deren laufenden Betrieb, wie z.B. im Bereich der Umsatz- oder Ertragsteuer, abzuklären bzw. zu vermeiden. |
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