Freezing von Bankkonten
Nun ist auch die vorläufige und zeitlich beschränkte Sicherung von Geldtransaktionen bei Banken und Kreditinstituten in Bezug auf Scheinunternehmen möglich. Weiters wurde eine neue Finanzordnungswidrigkeit eingeführt, die bereits Vorbereitungshandlungen unter Strafe stellt. | |
Ein neuer Paragraf im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz dient der vorläufigen Sicherung von Geldtransaktionen bei Banken und Kreditinstituten und soll inkriminierte Gelder dem Zugriff von Scheinunternehmen entziehen. Mit dieser Regelung wird der Behörde die Möglichkeit gegeben, Banken mittels Bescheid zu verpflichten, Geldtransaktionen kurzfristig nicht abzuwickeln („Freezing“), damit die Behörde erforderliche Ermittlungen und Sicherungsmaßnahmen im gerichtlichen oder abgabenrechtlichen Verfahren durchführen kann. Geldabflüsse von festgestellten Konten von ermittelten Scheinunternehmen oder von Konten, deren Vermögen von ermittelten Scheinunternehmen stammt, sollen damit für den Geltungszeitraum des Bescheides wirksam unterbunden werden.
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