Kostenbeiträge eines Arbeitnehmers zum Firmenwagen
Wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein PKW auch für private Fahrten zur Verfügung gestellt, so muss beim Arbeitnehmer bei Berechnung seiner Lohnsteuer dafür ein steuerpflichtiger Sachbezug berücksichtigt werden.
Die Höhe des Sachbezugs richtet sich nach den tatsächlichen Anschaffungskosten des PKWs und nach den tatsächlich privat gefahrenen Kilometern. Beträgt die Fahrleistung für private Fahrten im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 Kilometer monatlich, so wird lediglich ein Sachbezugswert von 0,75% der tatsächlichen Anschaffungskosten inkl. Sonderausstattung oder maximal € 360/Monat angesetzt. Als private Fahrt zählt auch die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Der Nachweis der gefahrenen Kilometer erfolgt beispielsweise im Rahmen der Führung eines Fahrtenbuches. Wird diese Grenze überschritten, so bemisst sich der Sachbezug in Höhe von 1,5% von den tatsächlichen Anschaffungskosten, maximal € 720/Monat. Ein Pendlerpauschale und ein Pendlereuro können in diesen Fällen nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Einmalige oder laufende Kostenbeiträge
Die Höhe des Sachbezugs kann aber auch aktiv durch den Arbeitnehmer beeinflusst werden, und zwar durch Leistung von einmaligen oder laufenden Kostenbeiträgen. Laufende Kostenbeiträge werden vom monatlichen Sachbezug abgezogen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Bezahlung der Treibstoffkosten durch den Arbeitnehmer keinen derartigen Kostenbeitrag darstellt und somit nicht den Sachbezugswert kürzt.
Bei einmaligen Kostenbeiträgen zu den PKW-Anschaffungskosten besteht das Wahlrecht, ob dieser Kostenbeitrag auf acht Jahre verteilt bei der laufenden Sachbezugsbewertung abgezogen oder ob der Sachbezugswert von vornherein von den gekürzten Anschaffungskosten berechnet wird. Als Sachbezug kann der Wert nach der günstigeren Variante angesetzt werden.
Beispiel:
Die Anschaffungskosten für das KFZ betragen € 45.000. Der Arbeitnehmer fährt privat mehr als 500 km im Monat und leistet einen einmaligen Kostenbeitrag in Höhe von € 4.000.
Variante 1 (sofortige Kürzung der Anschaffungskosten)
Anschaffungskosten | € 45.000 |
abzüglich Kostenbeitrag | € – 4.000 |
Summe | € 41.000 |
davon 1,5% Sachbezug | € 615 |
Variante 2 (Verteilung auf 8 Jahre)
Anschaffungskosten | € 45.000 | |
davon 1,5% Sachbezug | € 675 | |
Kostenbeitrag gesamt | € 4.000 | |
Kostenbeitrag jährlich (dividiert durch 8) | € 500 | |
Kostenbeitrag monatlich | € 41,67 | |
abzüglich Kostenbeitrag vom Sachbezug | € – 41,67 | |
Sachbezug final | € 633,33 |
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