Neue Regeln für Elektronische Rechnung
Bisher berechtigten elektronische Rechnungen nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie entweder mit einer fortgeschrittenen Signatur versehen sind oder die Rechnungsübermittlung mittels elektronischem Datenaustausch (EDI) erfolgt. Aufgrund einer EU-rechtlichen Vorgabe wird dies seit 1.1.2013 wesentlich erleichtert.
Unter einer elektronischen Rechnung versteht man eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Wird eine Papierrechnung eingescannt und elektronisch versendet, gilt dies auch als eine elektronische Rechnung. Es ist jedoch zu beachten, dass auf der Papierrechnung auf die elektronische Übermittlung verwiesen wird.
Bei Elektronischen Rechnungen muss die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit vom Zeitpunkt der Ausstellung bis zum Ende der Aufbewahrungsdauer immer gewährleistet sein. Unter Unversehrtheit des Inhalts versteht man, dass die gesetzlich erforderlichen Rechnungsinhalte nicht geändert wurden. Echtheit der Herkunft bedeutet die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellenden oder leistenden Unternehmers. Weiters ist stets die Zustimmung des Rechnungsempfängers für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung einzuholen
Übermittlung von elektronischen Rechnungen
Elektronische Rechnungen können nun
- als E-Mail
- als E-Mail-Anhang
- als Internet-Download
- als pdf-Datei
- als reine Textdatei
übermittelt werden, sofern sämtliche gesetzlichen Bestandteile einer Rechnung auch darin vorhanden sind.
Um den Vorsteuerabzug sicherzustellen, muss der Unternehmer lediglich durch ein „innerbetriebliches Steuerungsverfahren“ gewährleisten, dass der Zahlungsanspruch an den Rechnungsaussteller zu Recht besteht. Dabei handelt es sich schlichtweg um die allgemein übliche Rechnungsprüfung, wie sie jedes Unternehmen durchführt. Die bisher gestatteten sicheren Übermittlungswege bleiben weiterhin möglich.
Weitere Artikel aus Ausgabe 02/2013
Meldepflicht von Honoraren gemäß § 109a und § 109b EStG nicht vergessen!
Unternehmer haben unter Umständen jährliche Meldeverpflichtungen im Zusammenhang mit Honoraren und Vergütungen, die sie an selbständig tätige Dritte bezahlt haben, zu beachten. Durch diese Meldungen soll es dem Finanzamt möglich werden, Verbindungen zwischen den Betriebsausgaben des Auftraggebers und den Einnahmen des Auftragnehmers herzustellen.
Verfassungsgerichtshof kippt Grunderwerbsteuer bei Schenkung
Der Verfassungsgerichtshof hat die derzeit geltende Regelung der Grunderwerbsteuer bei Schenkungen als verfassungswidrig aufgehoben. Bis 31. Mai 2014 muss das Parlament nun ein neues Gesetz beschließen.
Neue Regeln für die Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen
Für Umwandlungen von einer GmbH in ein Einzelunternehmen, bei denen der Umwandlungsbeschluss nach dem 31. Dezember 2012 zur Eintragung ins Firmenbuch angemeldet wird, gelten neue Regelungen.
Neue Regeln bei nachträglicher Berichtigung von Vorjahres-Ergebnissen
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 ist eine weitere Möglichkeit zur Bilanzberichtigung geschaffen worden. Nun ist es möglich, Fehler steuerwirksam zu berichtigen, die ihre Wurzel in bereits verjährten Zeiträumen haben.
Neue Bemessungsbasis bei Spenden-Höchstbetrag
Ab 1.1.2013 ist bei der Berechnung des Spenden-Höchstbetrages auf den Gewinn oder das Einkommen des laufenden Jahres Bezug zu nehmen.
Mehr Förderungen für Pendler
Die Bundesregierung will Pendler stärker fördern. Etwa durch die aliquote Inanspruchnahme des Pendlerpauschales auch für Teilzeitbeschäftigte oder die Erhöhung der Negativsteuer.
Abfertigung: Vollübertritt weiterhin möglich!
Durch eine kurzfristige Gesetzesänderung, die vom Nationalrat im Dezember 2012 beschlossen wurde, ist der Vollübertritt vom alten auf das neue Abfertigungsrecht auch weiterhin möglich.