Aktion Scharf der Finanz
Mit einem Gesetzesentwurf, der die Steuermoral in Österreich drastisch verbessern und der Schwarzarbeit den Kampf ansagen soll, hat die Regierung für Aufsehen gesorgt. Inkrafttreten soll die geplanten Neuerungen am 1.1.2011.
Finanzstrafgesetz-Novelle 2010
Künftig soll zwischen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung und Abgabenbetrug unterschieden werden. Abgabenbetrug liegt bei € 100.000 übersteigender Abgabenhinterziehung unter Verwendung gefälschter oder verfälschter Urkunden Daten oder sonstiger Scheinhandlungen vor. Nicht jedoch bei unrichtigen Abgabenerklärungen. Ferner kann auch die Geltendmachung eines Vorsteuerabzuges, ohne dass dem eine Lieferung oder sonstige Leistung zugrunde liegt, einen Abgabenbetrug begründen, wenn damit eine Abgabenhinterziehung oder ungerechtfertigte Gutschrift von über € 100.000 erzielt wird.
Freiheits- und Geldstrafen geplant
Die Strafdrohungen sind beträchtlich: Primär soll eine Freiheitstrafe von ein bis zehn Jahren verhängt werden. Daneben droht zusätzlich noch eine Geldstrafe bis € 2 Mio. Für Verbände (etwa Gesellschaften) kann sogar eine Geldstrafe bis zu € 10 Mio. verhängt werden.
Hinterzogener Betrag |
Freiheitsstrafe (zwingend) |
zusätzliche Geldstrafe (optional) |
Verbände |
über € 100.000 bis € 250.000 |
bis zu 3 Jahre |
bis zu € 1 Mio. |
bis zu € 2,5 Mio. |
über € 250.000 und bis € 500.000 |
6 Monate bis 5 Jahre |
bis zu € 1,5 Mio |
bis zu € 5 Mio. |
über € 500.000 |
1 bis 10 Jahre |
bis zu € 2,5 Jahre |
bis zu € 10 Mio. |
Strafaufhebung in besonderen Fällen
Werden im Rahmen abgabenrechtlicher Überprüfungsmaßnahmen Nachforderungen bis € 10.000 für einen Veranlagungszeitraum und insgesamt bis € 33.000 für den gesamten Prüfungszeitraum festgestellt, bei denen der Verdacht auf ein Finanzvergehen besteht, kann die Behörde von der Einleitung eines Strafverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen absehen. Voraussetzungen dafür sind, dass die Abgabennachforderungen sowie ein Verkürzungszuschlag in Höhe von 10% der verkürzten Abgaben innerhalb eines Monats an das Finanzamt entrichtet werden und ein Rechtsmittelverzicht abgegeben wird.
Änderungen bei der Selbstanzeige
Einer Selbstanzeige soll künftig nur mehr dann eine strafbefreiende Wirkung zukommen, wenn die von der Anzeige umfassten Beträge auch tatsächlich binnen einem Monat an die Abgabenbehörden entrichtet werden.
Betrugsbekämpfungsgesetz 2010
Davon wären vor allem Arbeitgeber, insbesondere Bauunternehmer, sowie Vermieter und Unternehmer mit Zahlungen an ausländische Empfänger betroffen. Es beinhaltet unter anderem:
-
Bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen (Schwarzarbeit) gilt der ausbezahlte Lohn als Nettoentgelt, von dem die Lohnabgaben hochzurechnen sind.
-
Nach dem Vorbild der Sozialversicherung soll auch für die Lohnsteuer von Bauunternehmen eine Auftraggeberhaftung eingeführt werden, die dann entfällt, wenn der Auftraggeber 5 % des Werklohns an das Finanzamt des Auftragnehmers überweist oder das beauftragte Unternehmen auf der HFU-Gesamtliste geführt wird.
-
Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für Lohnabgaben, wenn er und der Arbeitgeber vorsätzlich zusammenwirken, um die Lohnsteuer nicht an das Finanzamt abzuführen.
-
20%iger Steuerabzug für € 3.000 p.a. übersteigende Leistungsvergütungen bestimmter Personen (z.B. Stiftungsvorstand, Aufsichtsrat, Vortragende), die der Meldepflicht unterliegen. Die Meldeverpflichtung bleibt auch bei Steuerabzug bestehen.
-
Meldepflicht für Zahlungen ins Ausland, die für denselben Empfänger € 100.000 pro Jahr übersteigen, für im Inland erbrachte Leistungen aus selbständiger Tätigkeit, Vermittlungsleistungen oder kaufmännisch/technischen Beratungsleistungen, die keinem Steuerabzug unterlagen.
-
Nichtabzugsfähigkeit von Zinsen für fremdfinanzierte Beteiligungserwerbe im Konzern oder Drittstaatsschachtelbeteiligungen.
-
Zusätzlich zur schon jetzt bestehenden Versagung des Betriebsausgabenabzugs soll bei unterlassener Empfängernennung
ein 25%iger Körperschaftsteuerzuschlag drohen. -
Die Festsetzungsverjährungsfrist für hinterzogene Abgaben soll von 7 auf 10 Jahre verlängert werden.
Weitere Artikel aus Ausgabe 11/2010
Steuern sparen und bis 31.12.2010 investieren
Bis 31.12.2010 können Sie sich noch die steuerliche Begünstigung einer vorzeitigen Abschreibung sichern. Diese beträgt 30% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und kann nur für im Zeitraum 1.1.2009 bis 31.12.2010 vorgenommene Investitionen in abnutzbare, körperliche und ungebrauchte Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden.
2011: Neue umsatzsteuerliche Erklärungspflichten
Nur mehr bis Jahresende 2010 gelten bestimmte umsatzsteuerliche Normen. Besonders Kleinunternehmer sollten sich auf neue Rahmenbedingungen ab 2011 einstellen.
Dachbodenausbau im Steuerrecht
Ohne Anwendung des Denkmalschutzgesetzes oder ohne Förderungszusage für das gesamte Wohnhaus ist der Dachbodenausbau für den Vermieter steuerlich nicht begünstigt. Der Mieter dagegen kann im Mietvertrag verpflichtet oder berechtigt werden, den Dachbodenausbau vorzunehmen.
Übernahme der Sanierungskosten durch den Mieter
Ob und wann ein Mieter verpflichtet ist, bestimmte Reparaturaufwendungen zu übernehmen, regeln Mietvertrag, Gesetz und Rechtsprechung.
Besteuerung von Tierärzten
Tätigkeiten, die in Österreich ausschließlich ein Tierarzt ausführen darf sind im Tierärztegesetz aus dem Jahr 1975 geregelt. Sie umfassen alle Untersuchungen, Behandlungen, Operationen an Tieren, die Verordnung von Arzneimitteln für Tiere sowie die Schlachttier- und Fleischuntersuchung.