Seitenbereiche
Aktuelles

Medizinische Beratung per Telefon umsatzsteuerbefreit?

Medizinische Beratung per Telefon umsatzsteuerbefreit?
Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt sind von der Umsatzsteuer befreit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass auch telefonisch erbrachte Beratungsleistungen befreit sind, wenn sie eine therapeutische Zielsetzung verfolgen.
Das EuGH-Urteil betraf einen Rechtsstreit zwischen einer GmbH und dem Finanzamt, welches sich weigerte, telefonische Beratungen zu verschiedenen Gesundheits- und Krankheitsthemen sowie telefonische Patientenbegleitprogramme für an chronisch oder lang andauernden Krankheiten leidende Patienten, die von der GmbH im Auftrag gesetzlicher Krankenkassen erbracht wurden, von der Umsatzsteuer zu befreien.

Grundsätzlich sind Leistungen, die selbstständige Ärzte im Bereich der Humanmedizin im Rahmen ihrer Heilbehandlung an Patienten erbringen, von der Umsatzsteuer unecht steuerbefreit. Das bedeutet, dass der Arzt für seine Heilbehandlungen keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen hat, gleichzeitig aber auch nicht die Vorsteuer aus Vorleistungen geltend machen kann.
Umfasst sind speziell die Kerntätigkeiten eines Arztes, wie die Untersuchung der Patienten auf Krankheiten und das Verschreiben von Medikamenten.


Therapeutische Zielsetzung
Nun wurde klargestellt, unter welchen Voraussetzungen telefonisch erbrachte Beratungen unter die Umsatzsteuerbefreiung für Kerntätigkeiten eines Arztes fallen. Demnach ist für die Umsatzsteuerbefreiung insbesondere entscheidend, dass damit eine therapeutische Zielsetzung verfolgt wird und somit unter den Begriff der „Heilbehandlung im Bereich Humanmedizin“ fällt.

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin wiederum sind Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen bei Menschen, sowie zum Schutz einschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit erbracht werden. 
In den Umsatzsteuerrichtlinien ist nun auch explizit festgehalten, dass diese Tätigkeit auch telefonisch erfolgen können.


Laut EuGH ermöglichen im vorliegenden Fall die Beratungen, die darin bestehen, die in Betracht kommenden Diagnosen und Therapien zu erläutern sowie Änderungen der durchgeführten Behandlungen vorzuschlagen, es der betroffenen Person, ihre medizinische Situation zu verstehen und gegebenenfalls entsprechend tätig zu werden, insbesondere indem sie ein bestimmtes Arzneimittel einnimmt oder nicht einnimmt; die Beratungen können daher einen therapeutischen Zweck verfolgen und somit unter den Begriff „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin“ fallen.

Leistungen, die bloß in der Erteilung allgemeiner Auskünfte über Erkrankungen oder Therapien bestehen und nicht zur Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit beitragen, fallen hingegen nicht unter die Umsatzsteuer-Befreiung. Dies gilt auch für die Erteilung von Auskünften administrativer Art, wie zum Beispiel die Kontaktdaten eines Arztes.

Weitere Artikel aus Ausgabe 09/2023

Neuregelungen bei Umgründungen

In einer globalisierten Welt finden Umgründungen auch grenzüberschreitend statt. Daher hat die EU die Mobilitäts-Richtlinie erlassen, die von Österreich durch das EU-Umgründungsgesetz umgesetzt wird.

Kleinunternehmerpauschalierung und Energiekostenzuschuss

Im jüngst veröffentlichten Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2023 finden sich auch Neuigkeiten zur Kleinunternehmerpauschalierung sowie zum Energiekostenzuschuss.

Firmenbuch-Offenlegungspflicht

Die Sonderfristen bezüglich der Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen laufen aus. Für Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2022 gilt die reguläre Firmenbuch-Offenlegungspflicht bis 30.09.2023.

Arbeitgeber überlässt Dienstnehmer Pkw

Setzt sich die Entlohnung einer nahestehenden Person sowohl aus Geld- als auch aus Sachleistungen zusammen, ist die fremdübliche Höhe der Sachleistung entscheidend. Die Sachleistung ist mit dem Marktwert und nicht laut Sachbezugswerteverordnung zu bewerten.

Grunderwerbsteuer bei Erwerb durch den letzten verbliebenen Gesellschafter

Eine Personengesellschaft erlischt ohne Liquidation, wenn nur ein Gesellschafter verbleibt. Das Gesellschaftsvermögen geht dann auf den letzten Gesellschafter über. Grunderwerbsteuerliche Begünstigungen können nicht in Anspruch genommen werden.

Selbstanzeige bei Ergänzungsersuchen zu Kapitaleinkünften

Ob die Erstattung einer Selbstanzeige noch möglich ist, hängt davon ab, in welcher Deutlichkeit Ergänzungsersuchen oder Kontrollmitteilungen vom Finanzamt ausformuliert wurden.

Einlagen von Grundstücken in die eigene Körperschaft

Das Bundesfinanzgericht (BFG) entschied kürzlich, dass eine zivilrechtliche Schenkung eines Grundstücks an eine bereits überschuldete Körperschaft Immobilienertragsteuer auslöst.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Stellenausschreibung

OK