Verlustersatz in der Landwirtschaft
Bestimmte landwirtschaftliche Bereiche sind von der Schließung der Gastronomie und Hotellerie besonders betroffen. Für sie gibt es einen Verlustersatz in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der seit 15.2.2021 bzw. 8.3.2021 bis spätestens 15.6.2021 bei der AMA beantragt werden kann. | |
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebszweige, die im Betrachtungszeitraum Oktober 2020 bis März 2021 einen entsprechenden Einnahmenverlust erlitten haben, wobei die Antragstellung für die Betriebszweige Wein, Schweinemast und Zuchtsauenhaltung sowie Speise- und Saatkartoffelerzeugung nunmehr möglich ist. Eine Förderung für den Betriebszweig Eiererzeugung – Bodenhaltung ist in Vorbereitung. Der Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft beruht auf folgenden Grundsätzen:
|
Weitere Artikel aus Ausgabe 04/2021
Lockdown-Umsatzersatz II
Der Lockdown-Umsatzersatz II richtet sich an Unternehmen, die zwar aufgrund der Lockdowns im November und Dezember nicht schließen mussten, aber dennoch indirekt erheblich von den Lockdowns betroffen waren.
Schließfächer künftig im Kontenregister
Mit einer Novelle wurde das Kontenregister insbesondere um Schließfächer von Kreditinstituten und gewerblichen Schließfachanbietern erweitert.
Erhöhte Obergrenzen für COVID-Hilfen
Die derzeitige COVID-19-Krise trifft die heimische Wirtschaft - vor allem die Gastronomie - mit voller Härte. Die EU-Kommission hat mittlerweile die Obergrenzen für den Fixkostenzuschuss II auf € 1,8 Mio. und den Verlustersatz auf € 10 Mio. erhöht.
Wertminderung einer Immobilie
Eine Teilwertabschreibung wird steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. In einem aktuellen Erkenntnis hat das Bundesfinanzgericht (BFG) eine für den Steuerpflichtigen durchaus positive Entscheidung getroffen.
Vorsteuer-Erstattung an ausländische Unternehmer
Die für die Erstattung von inländischen Vorsteuern an ausländische Unternehmer relevante Verordnung wurde in einigen Punkten geändert. Unter anderem kommt es bei Vorsteuern aus Kraftstoffen zu Einschränkungen bei der Vorsteuer-Erstattung.
Neues Homeoffice-Gesetz
Durch die COVID-19-Krise wurde der Trend zum Teleworking im Homeoffice verstärkt. Mit dieser Veränderung geht auch eine Verschiebung der Kosten in die private Sphäre der Arbeitnehmer einher. Mit dem Homeoffice-Paket hat der Gesetzgeber neue Möglichkeiten geschaffen, Arbeitnehmer zu unterstützen.